AHV 21

AHV 21

Am 1. Januar 2024 tritt die Reform AHV 21 in Kraft. Die damit verbundenen Neuerungen haben Auswirkungen auf praktisch alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten.

  • Anpassung im Lohnsystem 
  • Anpassung im Arbeitsvertrag/Personalreglement 
  • Pensionskassenreglement  
  • Personalplanung 
  • MWST-Erhöhung

Die wesentlichen AHV-Änderungen sind: 

  • Einheitliches Rentenalter/Referenzalter für Frau und Mann 
  • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 
  • Flexibler Altersrentenbezug im Alter zwischen 63 und 70 Jahren 
  • Weiterarbeiten nach dem 65. Geburtstag kann sich lohnen

Diese Anpassungen erfordern diverse Massnahmen bei den Arbeitgebenden (Lohnsystem, Personalreglement/Arbeitsvertrag, Pensionskassenreglement, Personalplanung, MWST-Erhöhung etc.). Sie bieten aber auch Chancen, sich als fürsorglichen Arbeitgeber zu profilieren und Teil des Pensionierungsprozesses der Mitarbeitenden zu sein. 

BDO kennt die Herausforderungen und die Chancen. Wir begleiten Unternehmen bei der Massnahmeplanung und -umsetzung. So können unsere Kundinnen und Kunden sicher sein, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens allen notwendigen Anforderungen zu entsprechen und die Potenziale der Reform optimal für sich zu nutzen.

 


Was ändert mit der Reform AHV 21? Betrifft die Reform der AHV auch die Arbeitgebenden oder nur die Arbeitnehmenden? Inwiefern ist die AHV Reform eine Chance für Arbeitgebende?

Die Antworten auf die Fragen kennt unsere Spezialistin Myriam Minnig: 




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