Whistleblowing

Wir unterstützen Sie in der Untersuchung & Prävention von Wirtschaftskriminalität

Schweizer Organisationen mit Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der EU mit mehr als 50 Mitarbeitern sind indirekt von der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern betroffen. Sie müssen interne Meldekanäle für diese Niederlassungen oder Tochtergesellschaften bereitstellen. Wenn Unternehmen keine internen Meldekanäle anbieten oder nicht auf Hinweise reagieren, ist es den Whistleblowern gestattet, sich an die zuständigen Behörden zu wenden.

BDO unterstützt Sie gerne bei der Gestaltung und Implementierung von entsprechenden Meldesystemen sowie bei der internen Untersuchung gemeldeter Hinweise. Wir bieten Ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

  • Konzeption und Umsetzung von Whistleblowing-Managementsystemen
  • Ombudsfunktionen/Anlaufstellen für Mitarbeitende bei Verdacht auf Unregelmässigkeiten
  • Fallmanagement und Triage
  • Durchführung unabhängiger Untersuchungen durch BDO (vollständige Untersuchung)
  • Unterstützung bei internen Untersuchungen (Co-Sourcing)
  • Interne Schulungen oder Workshops zum Thema Whistleblowing-Managementsysteme

 

Gerne unterbreiten wir Ihnen eine individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Rahmenvereinbarung, die speziell für Ihr Unternehmen passend ist. Wir stellen Ihnen übersichtliche Meldekanäle zur Verfügung, prüfen sorgfältig die eingegangenen Meldungen und stimmen uns mit Ihnen ab, um festzustellen, ob weitere Massnahmen erforderlich sind. Ein regelmässiger Austausch von Erfahrungen sowie ein jährlicher Tätigkeitsbericht sichert darüber hinaus, dass das Meldesystem für Whistleblowing jederzeit Ihren Bedürfnissen entspricht.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Unsere Ansprechpersonen

Stefan Kühn

Stefan Kühn

Leiter Regionaldirektion Zürich-Ostschweiz, Mitglied der Geschäftsleitung, Zürich - Partner
personBDO.LiveSite.ViewBio