Steuergesetzrevision 2025 des Kantons Luzern

Was ist für die Beratung relevant?

Am 19. September 2023 wurde die Botschaft B 8 des Regierungsrates des Kantons Luzern veröffentlicht. Diese gibt die vorgesehene Steuergesetzrevision 2025 wieder und wurde nach der Vernehmlassung mit Spannung erwartet. Der Entwurf der Änderungen des Luzerner Steuergesetzes stellt einen gutschweizerischen Kompromiss dar und berücksichtigt weitgehend alle Anspruchsgruppen.

Was ist für die Beratung relevant? 

Neben einigen technischen Finessen und Anpassungen an übergeordnetes Recht (z.B. Bundesgesetz über die direkten Bundessteuern) stellt sich jedoch die Frage, welche Anpassungen in der (Beratungs-)praxis relevant sind?

(1) Einkommenssteuertarif: Neuer Sozialabzug mit Wirkung für natürliche Personen

Der neue Sozialabzug mit ausschliesslicher Wirkung für tiefe und mittlere Einkommen entlastet die betroffenen Personen und Familien gezielt und führt zu einem erhöhten Anreiz der Erwerbstätigkeit. Der neue Abzug soll dabei nur gewährt werden, falls das Reineinkommen gemäss Steuererklärung unter CHF 50'000 (bei Alleinstehenden) bzw. CHF 80'000 (bei Verheirateten) liegt.

(2) Kinderabzug: Vereinfachung und Erhöhung für natürliche Personen

Neu sollen nur noch zwei Stufen für einen Kinderabzug gelten (heute vier Stufen). Für jedes Kind (unabhängig des Alters) kann ein Abzug von CHF 10'000 geltend gemacht werden. Für Kinder welche zwecks Ausbildung auswärts wohnhaft sind, ist weiterhin ein Abzug von CHF 12'800 möglich.

(3) Abzug Kosten für Drittbetreuung Kinder (für natürliche Personen)

Der bisherige Abzug von maximal CHF 6'000 (pro Kind) soll ab dem Jahr 2025 auf das Niveau der Direkten Bundessteuern angehoben werden und neu CHF 25'000 (pro Kind) betragen.

(4) Kapitalleistungen aus Vorsorge für natürliche Personen

Der Tarif für die Kapitalleistungen aus Vorsorge soll im Kanton Luzern an den schweizerischen Durchschnitt angepasst werden. Bis anhin war man in dieser Steuerbelastungskategorie im hinteren Drittel der Rangliste im Vergleich zu den anderen Kantonen. Bei dieser Massnahme ist es wichtig zu wissen, dass die Entlastung bzw. Senkung in zwei Schritten 2025 und 2028 erfolgen soll. Somit ist man diesbezüglich gut beraten allfällige Kapitalbezüge aus der Säule 3a oder Säule 2 unter Berücksichtigung der möglichen gesetzlichen Anpassungen zu planen.

 

  Kapitalleistung aus Vorsorge (Franken)
  20'000 50'000 100'000 200'00 500'000 1'000'000 5'000'000
Steuersatz 2023 in % 1.72 3.94 5.25 6.70 8.15 8.55 8.67
Steuersatz 2025 in % 1.72 2.46 4.06 5.44 6.58 6.87 6.97
Steuersatz 2028 in % 1.72 2.19 3.26 4.37 5.34 5.58 5.64
Rangierung 2023 7 14 17 17 14 12 12
Rangierung 2025 7 5 8 10 7 7 8
Rangierung 2028 7 3 2 2 2 2 2

Belastungsvergleich und Rangierung, Alleinstehende

(5) Kapitalsteuer: Anpassung an den Benchmark (Wirkung juristische Personen)

Die Kapitalsteuer soll in zwei Schritten gesenkt werden. Von aktuell 0.5 Promille (pro Steuereinheit) soll in den Jahren 2025 bis 2027 eine Senkung auf 0.25 Promille (pro Steuereinheit) vorgenommen werden. Ab dem Jahr 2028 soll sich die Kapitalsteuer dann lediglich noch auf 0.01 Promille (feste Steuer) belaufen. Diese Anpassung entspricht der Praxis z.B. des Kantons Obwalden und macht den Kanton Luzern deutlich attraktiver für kapitalstarke Gesellschaften wie z.B. klassische Holdinggesellschaften. Für grössere Unternehmensgruppen gilt es die Kapitalsteuer und die entsprechenden Senkungen im Auge zu behalten und allenfalls substanzielle Ausschüttungen zielgerichtet zu planen. Für die KMU-Welt dürfte die Massnahme ein willkommener Zustupf sein, jedoch zu wenig wesentlich um Steuerplanung zu betreiben.

(6) Patentbox: Anpassung an Bundesgesetz für juristischen Personen

Die mit der Steuerreform auf Bundesebene (STAF) eingeführte Patentbox wird auf Bundesebene mit 90% entlastet. Bis dato war die Entlastung auf kantonaler Ebene nur bei 10% und soll nun mit der Steuergesetzrevision 2025 auch auf 90% erhöht werden. Die steuerliche Komplexität der Patentbox und der damit verbundenen betriebswirtschaftlichen Auswirkungen, führten im interkantonalen Vergleich bis dato dazu, dass diese sehr selten angewendet wurde. Trotzdem kann für spezifische Unternehmen die Prüfung der Patentbox von Interesse sein und mit den vorgesehenen Anpassungen nun auch eine reale Option im Kanton Luzern darstellen.

(7) Abzug Forschung und Entwicklung: Bleibt bei 0% für juristische Personen

Der sogenannte "Superabzug" für Forschung und Entwicklung wird im Kanton Luzern unverändert bei 0% belassen. Somit bleibt der Kanton Luzern im Kontext der steuerlichen Attraktivierung der Forschung und Entwicklung im interkantonalen Vergleich am Tabellenende. Der Regierungsrat sieht jedoch vor, dass der Superabzug durch den Regierungsrat via Verordnung festgelegt wird. Somit hätte der Regierungsrat die Möglichkeit auf dem Verordnungsweg den Superabzug für Forschung und Entwicklung einzuführen.

Neben den vorangehend aufgeführten Anpassungen, sind noch gewisse Anpassungen infolge Anschlussgesetzgebung und / oder untergeordneter Wichtigkeit in der Botschaft zur Steuergesetzrevision 2025 erwähnt.

Die politische Einordnung der Massnahmen obliegt dem politischen Parkett. Wir wollen uns auf die Fakten und Auswirkungen auf den Beratungsalltag konzentrieren. Dennoch gilt es festzuhalten, dass die vorgeschlagenen Ertragsausfälle im Grundsatz partiell durch die OECD-Mindestbesteuerung kompensiert werden. Die Verteilung der Ertragsausfälle als auch diejenige der Mehreinnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung werden dazu führen, dass vermutlich steuerliche Mindereinahmen dem Kanton bzw. den Gemeinden zur Verfügung stehen werden. Somit sind auch die politischen Gemeinden gut beraten die möglichen Auswirkungen der Steuergesetzrevision 2025 in ihren Finanzplanungen proaktiv und bestmöglich zu berücksichtigen.

Wie geht es nun weiter?

Das Luzerner Stimmvolk wird im September 2024 über die Steuergesetzrevision 2025 abstimmen dürfen. Die Einführung wäre bei Annahme weiterhin auf den 1. Januar 2025 geplant.

Für Fragen im Zusammenhang mit der Steuergesetzesrevision sind wir gerne für Sie da.