Unbezahlter Urlaub

Ein unbezahlter Urlaub bzw. Sabbatical liegt dann vor, wenn ein Mitarbeitender mit schriftlichem Einverständnis des Arbeitgebers, für eine bestimmte Zeit von der Arbeitspflicht befreit wird. In dieser Zeit bekommt der Mitarbeitende vom Arbeitgeber kein Gehalt. Das Anstellungsverhältnis bleibt jedoch bestehen, womit kein Kündigungsschutz besteht. Der Arbeitgeber kann somit jederzeit die Kündigung aussprechen - selbstverständlich immer unter Wahrung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen.

Ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub besteht nicht. Die Auszeit ist mit dem Arbeitgeber zu besprechen und schriftlich zu definieren. Dabei gilt es insbesondere die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und die Zeitdauer der Abwesenheit zu beachten. Der vom Arbeitgeber getragene Versicherungsschutz ist, wo möglich und nötig, zu Lasten des Arbeitnehmenden weiterzuführen.

Dauert der unbezahlte Urlaub weniger als 30 Tage, so hat dies i.d.R. auf die bestehenden betrieblichen Versicherungen keinen Einfluss (Ausnahme: Betriebliche Pensionskasse, Reglement der PK beachten).

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