MWST - Das Entgelt bei der Mehrwertsteuer

Bei der Mehrwertsteuer sind zwei Vorgänge zu unterscheiden: Die vom steuerpflichtigen Unternehmen bezahlte MWST bzw. Vorsteuer und die zu bezahlende MWST bzw. Umsatzsteuer. Die Vorsteuer stellt ein Steuerguthaben dar, die Umsatzsteuer ist die Steuerschuld.

Die Umsatzsteuer ist vom Entgelt zu entrichten, welches das mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen von seinen Kunden erhält. Es ist somit entscheidend, was das Entgelt aus Sicht des Mehrwertsteuerrechts und der Praxis der Eidg. Steuerverwaltung dazu darstellt. Oft ist das einfach: Es ist der Nettoerlös bzw. die Kundenzahlung.

Wie fast immer bei den Steuern, steckt der Teufel jedoch im Detail. Nur wenn man weiss, welche Mittelzuflüsse als Entgelt qualifizieren, kann die MWST-Abrechnung korrekt dargestellt werden.

Im Artikel stellen wir die Punkte dar, welche Sie kennen sollten. Wir haben unsere Ausführungen wie folgt gegliedert:

  • Definition des Entgelts aus Sicht der Steuerverwaltung
  • Weiterverrechnung von Vorleistungen (wird häufig falsch gemacht)
  • Leistungen, welche zum steuerbaren Entgelt gehören und Leistungen, welche nicht als steuerbares Entgelt zählen
  • Tausch
  • Leistungsverrechnung bzw. Eintausch
  • Gutschriften, welche Rechnungen ersetzen
  • Nicht-Entgelte
  • Spenden, Subventionen, Schadenersatz
  • Echt befreite Umsätze und unecht befreite Umsätze

Fazit: Nicht alle Mittelzuflüsse und auch nicht alles, was in einem Unternehmen als Umsatz gebucht wird, unterliegt der MWST. Der Begriff Entgelt ist weniger weit gefasst als jener des Mittelzuflusses oder des Ertrags resp. des Umsatzes in den Unternehmen. Es ist wichtig, die Details zu kennen, da Fehler anlässlich von MWST-Kontrollen zu hohen Nachforderungen führen können. 

 

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