Aufbewahrungspflichten von Privatpersonen in der Schweiz

Privatpersonen haben grundsätzlich keine Aufbewahrungspflichten. Wer daraus schliesst, dass er oder sie die privaten Unterlagen nicht aufbewahren sollte, begeht unter Umständen einen verhängnisvollen Fehler.

Es gibt tatsächlich Personen, welche die Rechnungen und Bankbelege nach deren Bezahlung vernichten, andere bewahren sie noch zwei oder drei Jahre auf und werfen sie erst dann fort - ohne ein schlechtes Gefühl - nota bene.

Dahinter steckt das Vertrauen in die Bank oder Postfinance, dass diese im Notfall Kopien erstellen würden und man so die Zahlungen nachweisen könnte. Man darf sich allerdings nicht zu stark auf die Finanzdienstleister verlassen. Nachforschungen sind oft teuer und langwierig und es ist nicht sicher, ob ältere Belege wirklich gefunden werden. Zudem sind natürlich nur die Bankbelastungen erhältlich, nicht aber die entsprechenden Rechnungen.

Im Artikel zeigen wir auf, welche Belege langfristig aufbewahrt werden sollten.


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