Aufsichtsorganisation - was wissen wir?

 

Der Art. 61 FINIG definiert, dass die FINMA für die Überwachung von Vermögensverwaltern und Trustees Aufsichtsorganisationen nach dem FINMAG beiziehen kann. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen bezüglich der konsolidierten Aufsicht. Bestehen keine Aufsichtsorganisationen, so nimmt die FINMA direkt die entsprechende Aufsicht wahr. Da die ersten Aufsichtsorganisationen am 6. Juli 2020 bewilligt wurden, soll im Folgenden ein Überblick über die bewilligten Organisationen gegeben werden.

Welche Aufsichtsorganisation kann ich wählen?

Aktuell sind fünf Aufsichtsorganisationen durch die FINMA bewilligt:

  • AOOS - Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht, Zürich
  • FINcontrol Suisse AG, Zug
  • ORGANISME DE SURVEILLANCE DES INSTITUTS FINANCIERS OSIF, Genf
  • OSFIN Organisation de surveillance financière, Neuenburg
  • SO-FIT Organisme de Surveillance pour Intermédiaires Financiers & Trustees, Genf

Gemäss Finanzmarktaufsichtsgesetz übt die Aufsichtsorganisation (AO) die laufende Aufsicht über die Vermögensverwalter und Trustees nach Art. 17 FINIG aus. Die AO benötigt für ihre Tätigkeit die Bewilligung der FINMA. Diese Bewilligung erhält die AO, wenn sie tatsächlich von der Schweiz aus geleitet wird und über angemessene Regeln zur Unternehmensführung verfügt und so organisiert ist, dass sie die Pflichten nach diesem Gesetz erfüllen kann. Die AO muss über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen finanziellen und personellen Mittel und über eine Geschäftsleitung als operatives Organ verfügen. Die AO und die mit der Geschäftsführung betrauten Personen müssen Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten, einen guten Ruf geniessen und die erforderlichen fachlichen Qualifikationen aufweisen. Des Weiteren muss die Mehrheit der mit der Verwaltung betrauten Personen von den durch die AO beaufsichtigten Personen unabhängig sein.

Worin unterscheiden sich die verschiedenen Aufsichtsorganisationen?

Im Folgenden werden die oben genannten Aufsichtsorganisationen hinsichtlich folgender Punkte verglichen:

  1. Hintergrund und Setup der Aufsichtsorganisationen
  2. Wegleitungen und Hilfsmittel
  3. Registrierung und Gebühren
  1. Wer gründete die Aufsichtsorganisationen?
    1. AOOS - Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht, Zürich (AOOS):
      Der VSV (Verband Schweizer Vermögensverwalter) hat die AOOS gegründet und ist alleiniger Aktionär. Die AOOS hat ihre Geschäftssitze in Zürich, Genf und Lugano. Die Homepage www.aoos.ch ist auf Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar
       
    2. FINcontrol Suisse AG, Zug (FINcontrol):
      Die FINcontrol ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des VQF. FINcontrol hat ihren Sitz an der Adresse des VQF in Zug und verfügt über eine Homepage www.fincontrol.ch auf Deutsch und Englisch. Gemäss Homepage will FINcontrol die Infrastruktur des VQF nutzen, um möglichst Kosteneffizient für die Beaufsichtigten tätig sein zu können.
       
    3. ORGANISME DE SURVEILLANCE DES INSTITUTS FINANCIERS OSIF, Genf (OSIF):
      ARIF (Association Romande des Intermédiaires financiers) hat die OSIF als Verein gegründet. OSIF hat ihren Sitz an der Adresse ARIF in Genf. Die Homepage www.osif.ch ist in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch verfügbar
       
    4. OSFIN Organisation de surveillance financière, Neuenburg (OSFIN):
      OSFIN wurde durch die beiden Selbstregulierungsorganisationen (SRO) PolyReg und SRO FCT als Verein gegründet. Der Hauptsitz von OSFIN ist in Neuenburg. Des Weiteren hat OSFIN eine Zweigstelle in Zürich und in Lugano. Die Homepage www.osfin.ch ist auf Französisch, Deutsch und Italienisch verfügbar.
       
    5. SO-FIT Organisme de Surveillance pour Intermédiaires Financiers & Trustees en formation, Genf (SO-FIT):
      SO-FIT ist ein Verein gegründet durch die beiden Vermögensverwalterverbände Association des Gérants de patrimoine de Genève (AGP-G) und Association des Gérants de patrimoine de l’Arc Léanique et du Mittelland (AGP-ALM). SO-FIT hat ihren Sitz in Genf und die Homepage www.so-fit.ch bietet Informationen ausschliesslich auf Französisch an.

Vergleich Hintergrund und Setup der Aufsichtsorganisationen

Thema AOOS FINcontrol OSIF OSFIN SO-FIT
Zweck & Dienste AO & SRO-GwG AO AO AO AO
Sprache Homepage D, F, I D, E D, F, I, E D, F, I F
Einzugsgebiet Ganze Schweiz Deutschschweiz Westschweiz bis Ganze Schweiz Ganze Schweiz Westschweiz
Adressat VSV-Mitglieder, Vermögensverwalter, Trustees VQF-Mitglieder, Vermögensverwalter, Trustees ARIF-Mitglieder, Vermögensverwalter, Trustees PolyReg- und SRO FCT-Mitglieder, Vermögensverwalter, Trustees Mitglieder AGP-G und AGP-ALM, Vermögensverwalter, Trustees

 

2.Welche Unterstützung und Informationen sind über die Homepage erhältlich

Die AO bieten auf ihren Homepages verschiedene Informationen für die angehenden Beaufsichtigten an. Die Angaben auf der Homepage sind nicht immer in allen Sprachen gleich ausführlich. Auf den Homepages werden Informationen über den Ablauf des Unterstellungsprozesses, verschiedene Hilfsmittel sowie die Gebührenreglemente zur Verfügung gestellt. Die Gebühren sind unterschiedlich aufgebaut und abhängig von allfälligen SRO-Mitgliedschaften sowie von der Prüfkadenz der aufsichtsrechtlichen Prüfung. Auch wenn die individuelle Situation jeweils vertieft analysiert werden muss, kann eine generelle Übersicht aus den nachfolgenden Gegenüberstellungen gewonnen werden:

Wegleitung Anschluss und Hilfsmittel

Thema AOOS FINcontrol OSIF OSFIN SO-FIT
Wegleitung Anschluss Anschlussgesuch Wegleitung Lizenzantrag Anschlussprozess, Angaben auf Französisch, Deutsch, Englisch und Italienisch Ablaufschema des Unterstellungsprozesses Ablauf des Unterstellungsprozesses
Hilfsmittel
  • AOOS AO SRO Anschlussgesuch
  • AOOS SRO Anschlussvertrag
  • AOOS SRO Reglement
  • AOOS Gebührenreglement
  • Checkliste – wichtige Gedanken und Dokumente
  • Lizenzpflicht Vermögensverwalter Individualkunden
  • Lizenzpflicht Vermögensverwalter Kollektivvermögen
  • Anforderungen an Schlüsselpositionen
  • Anforderungen qualifizierte Geschäftsführer
  • Anforderungen Organisation
  • Anforderungen Kapital
  • Checkliste - wichtige Aspekte & Dokumente
  • Anschlussvertrag
  • 16 Tutorials auf französisch für individuelle Vermögensverwalter, Trustees und Vermögensverwalter für Kollektivanlagen zum Anschluss, Lizenzantrag bei der FINMA, jährliche Überwachung, Erfassung verschiedener Formulare etc.
  • Reglemente Unterstellung
  • Vorlagen Verträge (Unterstellungsprüfung und Unterstellungsvertrag) Vermögensverwalter / Trustee
  • Gebührenreglement
  • Unterstellungsgesuch
  • Vertrag bzgl. Analyse des Unterstellungsgesuchs
  • Unterstellungsvertrag
  • Reglement Verpflichtungen der Unterstellten
  • Gebühren und Tarife der Überwachungs-organisation
Schulung Keine Angabe Nein, explizit erwähnt aus Unabhängigkeits-überlegungen Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe

 

3.Registrierung und Gebühren

Thema AOOS FINcontrol OSIF OSFIN SO-FIT
Registrierung Anschlussgesuch Zugriff auf EHP und Prüfung hinterlegte Dokumentation Anschlussprozess: Angaben in Kürze Anschlussgesuch Zugriff auf EHP und Prüfung hinterlegte Dokumentation Unterstellungsvertrag und Zugriff auf EHP Unterstellungsgesuch
Anschlussgebühr Anschluss: Mitglieder SRO VSV keine Anschlussgebühr sonst mindestens CHF 2'300 CHF 3'000 formelle Vollständigkeitsprüfung; Materielle Prüfung nach Aufwand, Stundensatz Dossierverantwortlicher CHF 280 Bis 31.12.2021: Gratis
Bis 31.12.2022: CHF 1' 000
Ab 1.1.2023: CHF 2'000
Express innert 10 Tage zusätzlich CHF 2'000
Grundgebühr abhängig Anzahl bewilligungsrelevanter Mitarbeiter, mind. CHF 3'300 plus Multiplikator für SRO Angeschlossene:
Anschluss 2020 – 0.5
Anschluss 2021 – 1
Anschluss 2022 – 2
Anschluss 2023 - 1
SRO SO-FIT Mitglieder: CHF 750 bis CHF 2'000
Externe: CHF 2'000 bis CHF 5000
Prüfung Akkreditierung natürliche Person: CHF 300
Jahresgebühr

Jährliche Grundgebühr von CHF 2'200

Die Honorare für zusätzliche Arbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet (Stundensatz von CHF 50 bis CHF 280).

Jahresgrundabgabe CHF 1'000 plus variable Jahresgebühr basierend auf AUM Jahresgrundabgabe CHF 3'750 plus Dossierprüfung CHF 250 Jahresgebühr abhängig Anzahl bewilligungsrelevanter Mitarbeiter, mind. CHF 1'200, Kausalabgaben gemäss Aufwand und Stundensatz; variable Abgabe ist die Defizitdeckung (Defizit geteilt Anzahl Beaufsichtigte)

Jahresgebühr abhängig vom Zyklus der Aufsichtsprüfung:
Jährlich: CHF 5'000
2-Jährlich: CHF 4'000
3-Jährlich: CHF 3'000
4-Jährlich: CHF 2'000

Plus jährliche FINMA-Gebühr CHF 500

Gebühr bei ausserordentlicher Bearbeitung eines Dossiers CHF 150 bis CHF 300 pro Stunde

Vergünstigung Wechsel SRO VSV gebührenlos 20% Rabatt für VQF-Mitglieder bei Anschlussgebühr Anschluss vor 31.12.2021 bzw. 31.12.2022 Anschluss im 2020 à 50% der entsprechenden Grundgebühr unbekannt

 

Was muss ich als Vermögensverwalter oder Trustee machen?

Der Vermögensverwalter oder Trustee muss sich entscheiden, welcher AO er sich unterstellen will und das entsprechende Gesuch einreichen.

 

Wie kann BDO mich unterstützen?

BDO verfügt über eine breite Erfahrung in der Prüfung und Beratung von Vermögensverwaltern. Als staatlich beaufsichtigte Prüfgesellschaft, die schweizweit über 200 Vermögensverwalter prüft (FINMA-regulierte Vermögensverwalter und SRO / AO-Vermögensverwalter) können wir Ihnen eine breite Dienstleistungspalette in den folgenden Bereichen offerieren.

  • Aufsichtsrechtliche Prüfungen bei sämtlichen gängigen Aufsichtsorganisationen
  • Eingeschränkte und ordentliche Revision der finanziellen Jahresrechnungen
  • Bewilligungsprüfungen und aufsichtsrechtliche Prüfungen für FINMA-regulierte Vermögensverwalter, Fondsleitungen, Wertpapierhäuser und Banken
  • Auslagerungen in den Bereichen Buchhaltung/Compliance und Risikomanagement
  • Unterstützung und Aufbereitung von Bewilligungsgesuchen