Parlament kompakt - Sommersession 2026
Parlament kompakt - Sommersession 2026
Die wichtigsten Entwicklungen rund um die Sommersession 2026
Die Sommersession 2026 brachte erneut zahlreiche gesetzgeberische Neuerungen. Wir ordnen die zentralen Entwicklungen für Sie ein: Welche Gesetze treten in Kraft? Wo laufen Referendumsfristen? Welche Themen werden aktuell besonders intensiv diskutiert? Und welche Auswirkungen ergeben sich daraus für Unternehmen und Privatpersonen? Nachfolgend finden Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen - kompakt zusammengefasst und aus erster Hand.
Inkrafttreten
Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (AS 2026 213)
Die Abschaffung des Eigenmietwerts und die damit verbundene Möglichkeit für die Kantone, eine Liegenschaftssteuer einzuführen (AS 2026 212), sind seit der erfolgreichen Volksabstimmung bekannt. Nun steht auch das Inkraftsetzungsdatum fest: Am 1. April 2026 wurde publiziert, dass die Änderungen per 1. Januar 2029 in Kraft treten. Vor diesem Hintergrund sollten mögliche Anpassungen der Vermögensstruktur – beispielsweise eine frühzeitige Übertragung von Liegenschaften auf die nachfolgende Generation oder die Errichtung einer Immobiliengesellschaft – rechtzeitig geprüft werden. Insbesondere die Jahre 2027 und 2028 dürften hierfür relevant sein.
Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (AS 2026 322)
Die Revision des Geldwäschereigesetzes erweitert den Geltungsbereich neu auf Beraterinnen und Berater (z.B. bei Immobilien- und Gesellschaftstransaktionen) und somit insbesondere auch auf Immobilien- und Treuhandunternehmen. Diese unterstehen künftig eigenständigen Sorgfaltspflichten, etwa hinsichtlich Identifikation von Kundinnen und Kunden sowie der Meldung verdächtiger Aktivitäten. Zudem werden die Meldepflichten verschärft, die Aufsicht gestärkt und die Einbindung in Selbstregulierungsorganisationen vorgeschrieben. Bestimmte risikoarme Tätigkeiten bleiben weiterhin ausgenommen. Die Anpassungen dienen der Stärkung der Geldwäschereibekämpfung und der Umsetzung internationaler Standards.
Inkrafttreten: 1. Oktober 2026
Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (AS 2026 323)
Mit dem neuen Gesetz wird ein zentrales Transparenzregister für wirtschaftlich berechtigte Personen geschaffen. Unternehmen müssen künftig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren, überprüfen und melden. Das Gesetz gilt für die meisten juristischen Personen sowie für bestimmte ausländische Gesellschaften und Trusts. Ziel ist es, den Behörden einen raschen Zugang zu verlässlichen Eigentümerinformationen zu ermöglichen. Zusätzlich werden umfassende Melde-, Dokumentations- und Aktualisierungspflichten eingeführt. Verstösse können sanktioniert werden. Die Vorlage stärkt die Bekämpfung von Geldwäscherei und Steuerdelikten und setzt internationale Transparenzstandards um.
Inkrafttreten: 1. Oktober 2026
Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung (BBl 2026 23)
Mit dem Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung (ursprüngliche Motion 21.3001) wird die Verlustvortragsfrist im Schweizer Steuerrecht von sieben auf zehn Jahre verlängert (rückwirkend ab der Steuerperiode 2020).
Die Neuregelung gilt sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die kantonalen Gewinn- und Einkommenssteuern und betrifft Unternehmen ebenso wie Selbstständigerwerbende. Ziel ist es, Verluste - insbesondere aus langfristigen Investitionen oder konjunkturellen Schwankungen - besser mit künftigen Gewinnen verrechnen zu können.
Gleichzeitig werden die Bestimmungen zur Verlustverrechnung bei ausländischen Betriebsstätten präzisiert, um steuerliche Doppelbegünstigungen zu vermeiden.
Die Referendumsfrist lief am 17. April 2026 ungenutzt ab. Da kein Referendum zustande gekommen ist, tritt das Gesetz rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft. Die amtliche Mitteilung steht zwar noch aus, gilt jedoch als reine Formalität. Deshalb wird die Vorlage bereits unter den Inkraftsetzungen aufgeführt.
Referendumsfrist
Bundesbeschluss über die Genehmigung der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global-Anti-Base-Erosion-Erklärungen (BBl 2026 806)
Die Vorlage ermöglicht den internationalen Austausch von Daten im Zusammenhang mit der OECD-Mindestbesteuerung. Unternehmen können ihre Meldungen künftig zentral einreichen, anstatt diese in mehreren Staaten separat vorzunehmen. Dadurch wird der administrative Aufwand reduziert und gleichzeitig die Prüfbarkeit durch die Behörden verbessert.
Der Datenaustausch soll voraussichtlich ab 2026 erfolgen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz stärken.
Referendumsfrist: bis 9. Juli 2026
Für weitere Informationen siehe Botschaft 25.072.
Parlamentarische Debatten
Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente (24.073)
Nach langen Debatten und einer abschliessenden Einigungskonferenz haben die eidgenössischen Räte am 19. Juni 2026 beschlossen, die 13. AHV-Rente ausschliesslich über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren. Vorgesehen ist eine Erhöhung des Normalsatzes um 0,4 Prozentpunkte sowie des Sondersatzes für Beherbergungsdienstleistungen um 0,2 Prozentpunkte. Die Anpassungen sollen voraussichtlich per 1. Januar 2028 in Kraft treten. Es ist festzuhalten, dass damit keine vollständige Finanzierung der 13. AHV-Rente sichergestellt wird. Zudem erfordert die Erhöhung der Mehrwertsteuer eine Verfassungsänderung, weshalb eine weitere Volksabstimmung notwendig sein wird.
Status: Volksabstimmung
Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen (26.026)
Der Mehrwertsteuer‑Sondersatz von 3,8% für Beherbergungsleistungen soll bis 2035 verlängert werden. Die Vorlage setzt eine parlamentarische Motion um und soll der Branche zusätzliche Planungssicherheit bieten. Gleichzeitig würde sie zu Mindereinnahmen von rund CHF 300 Mio. pro Jahr führen. Der Bundesrat erachtet den Sondersatz inzwischen als nicht mehr notwendig und beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Status: Die Vorlage ist umstritten; der Nationalrat ist am 16. Juni 2026 nicht eingetreten. Nun liegt das Geschäft beim Ständerat.
Arbeitsrecht: Vorrang von GAV-Mindestlöhnen (24.096)
Mindestlöhne gemäss allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) sollen künftig kantonalen Mindestlöhnen vorgehen. Ergänzend sind Besitzstandsregelungen vorgesehen. Die Vorlage verfolgt das Ziel, die Sozialpartnerschaft zu stärken und regulatorische Komplexität zu reduzieren. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat haben der Vorlage am 19. Juni 2026 zugestimmt.
Status: Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum von 100 Tagen 1. Wird dieses nicht ergriffen, legt der Bundesrat das Inkrafttreten fest. Weitere Informationen finden sich in der Botschaft und im Gesetzesentwurf (BBl 2025 123 bzw. BBl 2025 124).
Motion zur Stärkung des Produktions- und Forschungsstandorts Schweiz (25.4265)
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, mit denen Unternehmen verstärkt in der Schweiz forschen, entwickeln, produzieren und ihre Produkte und Dienstleistungen international vermarkten können. Der Bundesrat soll insbesondere folgende Instrumente als Teil eines Pakets prüfen:
- a) zusätzliche Steuerabzüge für Produktionskosten, analog zu den bestehenden Abzügen für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen;
- b) neue Steuergutschriften für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.
Status: Die Motion wurde vom Ständerat am 16. Dezember 2025 und vom Nationalrat am 2. Juni 2026 angenommen. Sie wurde damit an den Bundesrat überwiesen.
Motion zur Rechtssicherheit bei Verrechnungssteuer und Stempelabgaben (25.3940)
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung zum Verrechnungssteuergesetz und zum Stempelabgabengesetz vorzulegen. Dabei sollen zentrale rechtsstaatliche Garantien des Steuerrechts übernommen werden. Vorgesehen ist insbesondere die Einführung einer relativen und einer absoluten Verjährungsfrist von jeweils 15 Jahren, analog zu den direkten Steuern. Ziel der Vorlage ist es, die Rechtssicherheit, Transparenz und Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen auch im Bereich der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben zu stärken.
Status: Beide Räte haben die Vorlage in der Frühjahres- beziehungsweise Sommersession 2026 angenommen. Der Bundesrat ist nun mit der Umsetzung beauftragt.
Motion: Freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in der AHV attraktiver machen (25.3424)
Der Bundesrat soll im Rahmen der nächsten AHV‑Revision gezielte Massnahmen verankern, um die Weiterarbeit über das ordentliche Rentenalter hinaus attraktiver zu gestalten. Vorgesehen ist insbesondere eine Erhöhung der Zuschläge bei aufgeschobenem Rentenbezug. Gleichzeitig soll der heutige Kürzungssatz von 6,8% pro Vorbezugsjahr mindestens beibehalten und gegebenenfalls sogar erhöht werden. Für die Umsetzung darf der Bundesrat von versicherungstechnischen Grundsätzen abweichen. Dabei soll den besonderen Umständen von Personen mit langer Erwerbsbiografie oder körperlich belastender Tätigkeit Rechnung getragen werden. Ziel ist eine ausgewogene Förderung längerer Erwerbstätigkeit.
Status: Nach Zustimmung des Nationalrats als Zweitrat am 17. Juni 2026 wurde die Motion an den Bundesrat überwiesen.
ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung)
Mitteilungen der ESTV vom 7. April 2026 zur ErgänzungssteuerDie Mitteilungen konkretisieren die Anwendung der OECD‑GloBE‑Mustervorschriften zur Ergänzungssteuer in der Schweiz. Bestätigt wird insbesondere die direkte Anwendbarkeit verschiedener Safe-Harbour-Regelungen sowie deren zeitliche Geltung ab den Jahren 2025 beziehungsweise 2026. Zudem präzisiert die ESTV die Behandlung latenter Steueransprüche: Deren Auflösung wird grundsätzlich nicht im effektiven Steuersatz berücksichtigt, ausser innerhalb einer zeitlich begrenzten Übergangsfrist und unter betragsmässigen Einschränkungen. Trotz politisch beschlossener Anpassungen bleibt die bestehende Verwaltungspraxis bis zur Revision der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (MindStV) massgebend. Unternehmen, die der Ergänzungssteuer unterliegen, müssen ihre Erklärungen fristgerecht einreichen und allfällige Auswirkungen auf den effektiven Steuersatz transparent offenlegen. Definitive Veranlagungen können in einzelnen Fällen bis zur Anpassung der Rechtsgrundlagen ausgesetzt werden.
