Parlament kompakt - Herbstsession 2026
Parlament kompakt - Herbstsession 2026
Die wichtigsten Entwicklungen rund um die Herbstsession 2026
Die Herbstsession 2026 brachte erneut zahlreiche gesetzgeberische Entwicklungen mit sich. Wir ordnen die wichtigsten steuerlichen und wirtschaftspolitischen Themen für Sie ein: Welche Erlasse treten in Kraft? Wo laufen Referendumsfristen? Welche Vorlagen stehen aktuell im Fokus der parlamentarischen Beratungen? Nachfolgend finden Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Entwicklungen – kompakt zusammengefasst und praxisnah eingeordnet.
Inkrafttreten
Bundesbeschluss über die Genehmigung der Multilateralen Vereinbarung über den Austausch von Global-Anti-Base-Erosion-Erklärungen (BBl 2026 806)
Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist, kann die Schweiz die internationale Vereinbarung zum Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der OECD-Mindestbesteuerung umsetzen. Die Vereinbarung ermöglicht den automatischen Austausch von GloBE-Erklärungen zwischen den beteiligten Staaten und soll Mehrfachmeldungen vermeiden.
Für betroffene Unternehmensgruppen führt dies zu einer administrativen Vereinfachung und erhöht gleichzeitig die internationale Transparenz im Bereich der Mindestbesteuerung.
Inkrafttreten: 10. Juli 2026
Individualbesteuerung (BBl 2025 2033)
Der Bundesrat hat entschieden, die Individualbesteuerung auf den gesetzlich letztmöglichen Zeitpunkt, den 1. Januar 2032, einzuführen. Damit erhalten die Kantone mehr Zeit, ihre Steuergesetze anzupassen.
Inkrafttreten: 1. Januar 2032
Verlängerte Verlustverrechnung (AS 2026 482)
Das Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung verlängert die Verlustvortragsfrist im Schweizer Steuerrecht von sieben auf zehn Jahre. Die Neuregelung betrifft sowohl die direkte Bundessteuer als auch die kantonalen Gewinn- und Einkommenssteuern.
Für Unternehmen bedeutet die Neuregelung, dass Verluste künftig während zehn Jahren mit steuerbaren Gewinnen verrechnet werden können. Dies kann insbesondere für Unternehmen mit länger dauernden Verlustphasen oder umfangreichen Investitionen relevant sein.
Inkrafttreten: 1. Januar 2028
Parlamentarische Debatten
Verschärfung der Lex Koller (24.3961)
Die Motion 24.3961 von Nationalrat Thomas Aeschi verlangt eine Verschärfung der Lex Koller. Insbesondere sollen die in den vergangenen Jahrzehnten beschlossenen Lockerungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland rückgängig gemacht werden. Die Regelung soll unter anderem den Erwerb von Hauptwohnungen, Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, Mehrfamilienhäusern und Geschäftsimmobilien betreffen.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat die Motion im August 2026 beraten. Sie beantragt ihrem Rat mit 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung, die Hauptforderung der Motion anzunehmen. Die Punkte 2 und 3 der Motion wurden vom Motionär zurückgezogen.
Die WAK-N sieht insbesondere Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der ausländischen Nachfrage nach Schweizer Immobilien. Eine Kommissionsminderheit bezweifelt hingegen, dass eine Verschärfung der Lex Koller zur Lösung der bestehenden Knappheit auf dem Wohnungsmarkt beitragen kann.
Der Nationalrat hat die Motion am 22. September 2026 mit 123 zu 54 Stimmen bei 17 Enthaltungen angenommen.
Status: Der Nationalrat hat die Motion angenommen. Damit sollen die in den letzten 40 Jahren beschlossenen Lockerungen rückgängig gemacht werden. Das Geschäft geht nun zur Beratung an den Ständerat.
Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen (26.026)
Die Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen beschäftigte die Eidgenössischen Räte mehrfach. Während sich der Ständerat am 17. September 2026 mit 31 zu 9 Stimmen für eine Weiterführung des reduzierten Satzes von 3,8 Prozent bis Ende 2035 aussprach, hatte der Nationalrat eine deutlich kürzere Verlängerung bevorzugt.
Im Rahmen der Differenzbereinigung schloss sich der Ständerat am 29. September 2026 dem Vorschlag des Nationalrats an. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen wird damit bis Ende 2031 verlängert. Ohne diese Verlängerung wäre der Sondersatz Ende 2027 ausgelaufen und Beherbergungsleistungen wären ab 2028 wieder dem ordentlichen Mehrwertsteuersatz von derzeit 8,1 Prozent unterstellt worden.
Die Diskussion konzentrierte sich auf die Frage, ob die Hotellerie weiterhin steuerlich entlastet werden soll. Die Befürwortenden verwiesen auf die Planungssicherheit und die bestehenden Herausforderungen der Branche. Die Gegnerschaft erachtete eine weitere Verlängerung angesichts der positiven Entwicklung der Hotellerie hingegen als nicht mehr gerechtfertigt.
Status: Das Parlament hat die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen wird bis Ende 2031 weitergeführt. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Kommt kein Referendum zustande, tritt die Änderung am 1. Januar 2028 in Kraft.
Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte (25.052)
Mit der Vorlage soll der automatische Informationsaustausch (AIA) auf Kryptowerte ausgeweitet werden. Die Schweiz setzt damit die entsprechenden OECD-Standards um und stärkt die Transparenz im Bereich digitaler Vermögenswerte.
Bereits der Ständerat hat die Vorlage als Erstrat beraten und den Bundesbeschlüssen zur Einführung des AIA über Kryptowerte sowie zur Ausweitung des Prüfmechanismus zugestimmt. Der Nationalrat hat am 28. September 2026 die Beratung fortgesetzt und den Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus angenommen (BBl 2026 2645).
Status: Vom Ständerat und Nationalrat angenommen.
Finanzierung der Rüstungsausgaben durch Erhöhung des MWST-Satzes (26.051)
Der Bundesrat schlägt zur Finanzierung zusätzlicher Rüstungsausgaben eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer vor. Vorgesehen ist insbesondere eine Anhebung des Normalsatzes sowie des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen. Die Vorlage beinhaltet zudem Anpassungen im Mehrwertsteuergesetz zur administrativen Vereinfachung künftiger Satzänderungen.
Der Ständerat hat am 21. September 2026 eine gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf deutlich reduzierte Finanzierungslösung beschlossen. Statt einer Erhöhung des Normalsatzes um 0,5 Prozentpunkte soll dieser lediglich um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Zudem soll der Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0,1 Prozentpunkte steigen. Mit den zusätzlichen Einnahmen soll ein Rüstungsfonds mit einem Volumen von 24 Milliarden Schweizer Franken geschaffen werden, der von 2029 bis Ende 2045 bestehen soll.
Status: Der Ständerat hat die Vorlage in abgeänderter Form gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf verabschiedet. Die Beratung im Nationalrat steht noch aus.
Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge bei Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter verbessern (25.4880)
Die Motion 25.4880 von Nationalrat Andri Silberschmidt verlangt eine Erleichterung der Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge für Personen, die nach Erreichen des Referenzalters weiterhin erwerbstätig sind. Ziel ist es, die Weiterarbeit über das Referenzalter hinaus attraktiver zu gestalten und die Fortführung der Vorsorge zu erleichtern.
Der Ständerat hat die Motion wie bereits der Nationalrat am 22. September 2026 angenommen. Künftig soll die Weiterversicherung grundsätzlich bestehen bleiben, sofern die versicherte Person nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Zudem soll auch bei einem Wechsel der Vorsorgeeinrichtung nach Erreichen des Referenzalters weiterhin die Austrittsleistung beansprucht werden können. Die vorgeschlagenen Anpassungen sind bereits Bestandteil der geplanten Reform AHV2030.
Status: Beide Räte haben die Motion angenommen. Sie wird dem Bundesrat zur Umsetzung überwiesen.
ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung)
Umsatzabgabe: Vereinfachung bei der Abgabeabrechnung (Mitteilung vom 22. Juni 2026)
Die ESTV hat die Abrechnungspflichten bei der Umsatzabgabe angepasst. Seit dem 22. Juni 2026 entfällt die Pflicht, das amtliche Formular (Form. 9 / Form. 9 FL) einzureichen, sofern für die betreffende Abrechnungsperiode keine Umsatzabgabe geschuldet ist. Damit soll der administrative Aufwand für Abgabepflichtige reduziert werden. Die entsprechende Ziffer des Kreisschreibens Nr. 12 wird bei nächster Gelegenheit angepasst.
ESTV veröffentlicht Rundschreiben zur kalten Progression und zu den Zinssätzen 2027 (Mitteilung vom 22. September 2026)
Die ESTV hat die Zinssätze für Bundessteuern sowie die Anpassungen der direkten Bundessteuer aufgrund der kalten Progression für das Steuerjahr 2027 bekannt gegeben. Die Verzugs- und Rückerstattungszinsen bleiben unverändert bei 4,0 Prozent, während der Vergütungszins für freiwillige Vorauszahlungen weiterhin 0,0 Prozent beträgt. Zudem werden die Tarifstufen und verschiedene Abzüge infolge der Teuerung von 0,47 Prozent leicht erhöht, um die Auswirkungen der kalten Progression auszugleichen. Diese Anpassungen gelten ab dem Steuerjahr 2027.
ESTV - Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2027 (publiziert am 5. Oktober 2026)
Der maximal zulässige Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7'373 Franken (heute 7'258 Franken) für Personen, die bereits einer 2. Säule angeschlossen sind, beziehungsweise 36'864 Franken (heute 36'288 Franken) für Personen ohne 2. Säule.

