Aktuelles zum Thema Arbeitsbewilligungen - November 2020
19. November 2020
Die Stellenmeldepflicht ab 2021
Seit Juli 2018 gilt die neue Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit. Für Unternehmen in der Schweiz bedeutet dies, dass offene Stellen in Berufsarten mit einer Jahresdurchschnittsarbeitslosenquote von 5 Prozent dem zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet werden müssen. Erst nach der Meldung dürfen offene Stellen für diese Berufsarten anderweitig ausgeschrieben oder besetzt werden. In der Liste der meldepflichtigen Berufsarten ist festgehalten, welche Berufsarten vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021 meldepflichtig sind.
Aufgrund des deutlichen Anstiegs der Arbeitslosigkeit ab März 2020 ist die Zahl der Berufsarten, die im Jahr 2021 meldepflichtig werden, im Vergleich zu 2020 deutlich angestiegen. Zusätzlich zu den bisher meldepflichtigen Berufsarten gelten ab Januar 2021 unter anderen auch folgende Berufsarten als meldepflichtig. Die vollständige Liste der meldepflichtigen Berufsarten finden Sie im Link oben.
- Führungskräfte in Vertrieb und Marketing
- Technische Verkaufsfachkräfte
- Verkaufsfachkräfte (Aussendienstmitarbeiter/in, Verkaufsfachmann/Verkaufsfachfrau)
- Konferenz- und Veranstaltungsplaner/innen
- Köche/Köchinnen
- Boden- und Fliesenleger/innen
Wir empfehlen mittels Check-Up 2021 einfach und schnell zu prüfen, ob eine Stelle meldepflichtig ist.
Covid-19: Quarantänepflicht für Einreisende
In der Schweiz gilt weiterhin eine Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Staaten und Gebieten, in welchen das Ansteckungsrisiko um mindestens 60 höher ist als die Inzidenz in der Schweiz. Ein negatives Covid-Testresultat hebt die Quarantänevorschriften in der Schweiz nicht auf. Ab 23. November 2020 unterstehen Einreisende aus folgenden Ländern den Quarantänevorschriften:
- Frankreich - Überseegebiet Polynésie francaise
- Österreich - Land Oberösterreich und Salzburg
- Andorra
- Luxemburg
- Montenegro
- Tschechien