Individualbesteuerung und Fairness-Initiative: Führen zwei Wege zum gleichen Ziel?
Individualbesteuerung und Fairness-Initiative: Führen zwei Wege zum gleichen Ziel?
Mit dem Ja zur Individualbesteuerung hat das Schweizer Stimmvolk am 8. März 2026 einen grundlegenden Systemwechsel bei der Einkommens- und Vermögenssteuer beschlossen. Trotzdem wird die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Das wirft eine zentrale Frage auf: Was passiert, wenn die sogenannte Fairness-Initiative nach der bereits angenommenen Individualbesteuerung ebenfalls angenommen wird?
Die Antwort ist bemerkenswert: Beide Vorlagen verfolgen dasselbe Ziel, nämlich die Beseitigung der sogenannten Heiratsstrafe. Sie setzen jedoch auf grundlegend unterschiedliche Besteuerungsmodelle. Während die Individualbesteuerung eine zivilstandsneutrale Besteuerung vorsieht, verlangt die Volksinitiative ausdrücklich die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren. Dadurch könnte ein verfassungsrechtlicher Widerspruch entstehen.
Ausgangslage: Was bedeutet die Heiratsstrafe?
Von einer Heiratsstrafe spricht man, wenn Ehepaare aufgrund der Zusammenrechnung ihrer Einkommen steuerlich stärker belastet werden als unverheiratete Paare in vergleichbaren wirtschaftlichen Verhältnissen. Nach Angaben des Bundesrates sind derzeit rund 610'000 Ehepaare1 von einer solchen Mehrbelastung betroffen. Gleichzeitig profitieren ungefähr ebenso viele Ehepaare von steuerlichen Vorteilen, beispielsweise durch besondere Abzüge oder günstigere Tarife.
Seit Jahren wird deshalb nach einer Lösung gesucht, um die steuerliche Benachteiligung bestimmter Ehepaare zu beseitigen. Dabei stehen sich zwei unterschiedliche Ansätze gegenüber:
- die Individualbesteuerung
- die gemeinsame Besteuerung mit Korrekturmechanismen für Ehepaare
Was verlangt die Fairness-Initiative?
Die Initiative will die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren ausdrücklich in der Bundesverfassung verankern. Gemäss dem vorgeschlagenen Verfassungsartikel soll das Einkommen eines Ehepaars weiterhin zusammengerechnet werden. Gleichzeitig soll das Gesetz sicherstellen, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.
Die Initiative schafft einen neuen Verfassungsauftrag und betrifft die direkte Bundessteuer. Die konkrete Ausgestaltung bleibt dem Gesetzgeber überlassen. Für die Kantons- und Gemeindesteuern schreibt die Initiative hingegen kein bestimmtes Steuersystem vor.
Besonders weitreichend ist die Übergangsbestimmung: Falls das Parlament innerhalb von drei Jahren nach der Annahme der Initiative keine Ausführungsgesetzgebung beschliesst, müsste der Bundesrat die Initiative auf dem Verordnungsweg umsetzen. Vorgesehen wäre dann eine sogenannte alternative Steuerberechnung. Dabei würde für Ehepaare zusätzlich zur bisherigen gemeinsamen Besteuerung eine zweite Berechnung nach den Regeln für unverheiratete Personen vorgenommen. In Rechnung gestellt würde jeweils der tiefere Steuerbetrag.
Die bereits beschlossene Individualbesteuerung
Im Gegensatz zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» verfolgt die Individualbesteuerung einen anderen Grundgedanken. Künftig soll jede steuerpflichtige Person bei der Einkommens- und Vermögenssteuer unabhängig vom Zivilstand separat besteuert werden. Ob jemand verheiratet oder ledig ist oder in einer anderen Lebensform lebt, soll für die direkte Bundessteuer sowie für die Kantons- und Gemeindesteuern keine Rolle mehr spielen.
Aus Sicht der Befürworterinnen und Befürworter führt dies zu einer zivilstandsneutralen Besteuerung. Gleichzeitig sollen insbesondere die Erwerbsanreize für Zweiverdiener-Ehepaare verbessert werden.
Die Kantone und Gemeinden haben für die Umsetzung des Systemwechsels bis spätestens am 1. Januar 2032 Zeit.
Ein Ziel, zwei unterschiedliche Besteuerungsmodelle
Auf den ersten Blick scheinen beide Vorlagen dasselbe Problem lösen zu wollen. Tatsächlich unterscheiden sie sich jedoch grundlegend.
Die Individualbesteuerung beseitigt die Heiratsstrafe, indem sie die gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren vollständig aufgibt. Beide Ehepartner werden einzeln besteuert. Das System orientiert sich damit an der wirtschaftlichen Situation der einzelnen Person.
Die Fairness-Initiative hält dagegen an der gemeinsamen Veranlagung fest. Sie verlangt ausdrücklich, dass die Einkommen von Ehepaaren zusammengerechnet werden. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Ehepaare gegenüber unverheirateten Personen benachteiligt werden.
Während die Individualbesteuerung eine Gleichbehandlung unabhängig vom Zivilstand anstrebt, stellt die Initiative die Ehe als eigenständige steuerliche Einheit ins Zentrum. Genau deshalb sehen der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments einen Widerspruch zwischen den beiden Konzepten.
Was bedeutet eine Annahme der Initiative für das Steuerrecht?
Nach dem Volksentscheid zur Einführung der Individualbesteuerung stellt sich die Frage, welche rechtlichen und steuerpolitischen Folgen eine zusätzliche Annahme der Volksinitiative hätte.
Gemäss dem Bundesrat würde ein verfassungsrechtlicher Konflikt entstehen. Die Individualbesteuerung sieht eine individuelle Veranlagung vor, während die Initiative die Zusammenrechnung der Einkommen von Ehepaaren in der Verfassung festschreiben würde. Die Individualbesteuerung wäre damit auf Bundesebene verfassungswidrig, während sie auf kantonaler Ebene weiterhin gelten würde. Anschliessend müssten Parlament und Kantone erneut Anpassungen ausarbeiten.
Auch im Parlament wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass das Hauptziel der Initiative mit dem Ja zur Individualbesteuerung bereits erreicht worden sei. Eine zusätzliche Verfassungsbestimmung zur Besteuerung von Ehepaaren würde die Rechtslage erheblich verkomplizieren.
Für die Steuerpflichtigen würde dies vor allem eines bedeuten: Rechtsunsicherheit. Es bliebe offen, wie das Zusammenspiel der beiden Vorlagen konkret ausgestaltet werden müsste und welche Anpassungen am Bundessteuerrecht erneut erforderlich wären.
Welche finanziellen Folgen hätte die Initiative?
Die finanziellen Folgen einer Annahme der Initiative hängen stark von der späteren gesetzlichen Umsetzung ab. Die Initiative selbst schreibt kein bestimmtes Tarifmodell vor und lässt dem Gesetzgeber erheblichen Gestaltungsspielraum.
Sollte die Übergangsregelung mit der alternativen Steuerberechnung zum Tragen kommen, schätzt der Bundesrat die jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer auf rund 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken. Ein Teil davon würde aufgrund der Beteiligung der Kantone an der direkten Bundessteuer auch diese treffen.
Zum Vergleich: Die Mindereinnahmen infolge der bereits beschlossenen Individualbesteuerung werden bei der direkten Bundessteuer auf rund 630 Millionen Franken pro Jahr beziffert.
Warum lehnen Bundesrat und Parlament die Initiative ab?
Sowohl der Bundesrat als auch die Mehrheit von National- und Ständerat empfehlen, die Initiative abzulehnen.
Als Hauptargument führen sie an, dass die Verfassung den Gesetzgeber nicht auf ein bestimmtes Besteuerungsmodell festlegen sollte. Die Heiratsstrafe lasse sich sowohl mit einer gemeinsamen als auch mit einer individuellen Besteuerung beseitigen. Die bereits beschlossene Individualbesteuerung lasse dem Gesetzgeber mehr Handlungsspielraum und führe zu einer zivilstandsneutralen Besteuerung.
Zudem wird kritisiert, dass die Initiative zwar Benachteiligungen von Ehepaaren beseitigen könnte, andere Ungleichbehandlungen jedoch bestehen bleiben oder sich sogar verstärken könnten. Je nach Ausgestaltung des Modells könnten unverheiratete Personen gegenüber Ehepaaren schlechter gestellt werden.
Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative argumentieren hingegen, dass diese auf dem bestehenden Steuersystem aufbaue und es ermögliche, die Benachteiligung zu beseitigen, ohne einen umfassenden Systemwechsel vorzuschreiben. Zudem bleibe die Ehe steuerlich als wirtschaftliche Gemeinschaft anerkannt.
Aus steuerpolitischer Sicht geht es längst nicht mehr nur um die Frage der Heiratsstrafe. Im Zentrum steht vielmehr die Grundsatzentscheidung, ob die direkte Bundessteuer künftig an der einzelnen Person oder weiterhin am Ehepaar als steuerlicher Einheit anknüpfen soll.
Am 29. November 2026 entscheidet das Stimmvolk über diese Frage.
Individualbesteuerung und Fairness-Initiative im Direktvergleich
| Kriterium | Individualbesteuerung | Fairness-Initiative |
|---|---|---|
| Grundprinzip | Jede Person wird unabhängig vom Zivilstand individuell besteuert. | Ehepaare werden weiterhin gemeinsam besteuert; ihre Einkommen werden zusammengerechnet. |
| Steuersubjekt | Einzelperson | Ehepaar |
| Berücksichtigung des Zivilstands | Zivilstandsneutral | Die Ehe wird als steuerliche Einheit berücksichtigt. |
| Ziel | Beseitigung der Heiratsstrafe durch individuelle Besteuerung | Beseitigung der Heiratsstrafe bei gleichzeitiger Beibehaltung der gemeinsamen Veranlagung |
| Verfassungsrechtliche Verankerung | Kein bestimmtes Besteuerungsmodell wird in der Verfassung festgeschrieben. | Die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren wird ausdrücklich in der Bundesverfassung verankert. |
| Erwerbsanreize für Zweiverdiener-Ehepaare | Höher, da das Zusatzeinkommen nicht mit dem Einkommen des Partners oder der Partnerin zusammengerechnet wird. | Tendenziell tiefer als bei der Individualbesteuerung. Der Bundesrat sieht geringere Arbeitsanreize für Zweitverdienende. |
| Auswirkungen auf Einverdiener-Ehepaare | Je nach Einkommensverteilung können sie stärker belastet werden als Zweiverdiener-Ehepaare. | Die Initiative will sicherstellen, dass Einverdiener- und Zweiverdiener-Ehepaare gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt werden. |
| Finanzielle Auswirkungen auf den Bund | Mindereinnahmen von rund 630 Millionen Franken pro Jahr | Je nach Umsetzung Mindereinnahmen von rund 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken pro Jahr |
| Übergangsregelung | Keine besondere Verfassungsregelung | Falls das Parlament innerhalb von drei Jahren keine Gesetzeslösung beschliesst, muss der Bundesrat eine alternative Steuerberechnung per Verordnung einführen. |
| Verhältnis zur anderen Vorlage | Vom Volk bereits angenommen | Könnte bei einer Annahme einen Widerspruch zur Individualbesteuerung schaffen. |
| Inkrafttreten | 1. Januar 2032 | Nach der Annahme müssen Ausführungsbestimmungen erlassen werden. Falls diese drei Jahre nach der Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft sind, müsste der Bundesrat die Initiative mittels Verordnung umsetzen. |

