Fiskalvertretung in der Schweiz

Steuerpflicht von ausländischen Unternehmen

Die Bestellung eines Fiskalvertreters in der Schweiz ist für ausländische Unternehmen Pflicht. Gerne können wir Ihnen diese und die folgenden Dienstleistungen im Bereich der Mehrwertsteuer anbieten:

Unsere Dienstleisungen

  • Beurteilung der Steuerpflicht
  • Anmeldung im Schweizer Mehrwertsteuerregister
  • Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen Fiskalvertretung
  • Analyse der individuellen Bedürfnisse
  • Laufende Beratung von Geschäftsfällen
  • Deklaration und Einreichung der quartalsweisen Abrechnungen inkl. Prüfung der entsprechenden Ein- und Ausgangsrechnungen
  • Führen der Korrespondenz und Verhandlungen mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung
  • Vorbereitung und Begleitung eines allfälligen Rechtsmittelverfahrens

Wann sind sie als ausländisches Unternehmen in der Schweiz steuerpflichtig?

Sie sind ein Unternehmen mit Sitz im Ausland und in der Schweiz tätig oder haben Schweizer Kunden?
Dann müssen Sie sich die folgenden Fragen stellen:

  • Führen Sie in der Schweiz Arbeiten an Gegenständen aus (z.B. Montageleistungen, Installationen)?
  • Erbringen Sie werkvertragliche Bauleistungen in der Schweiz?
  • Erbringen Sie elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in der Schweiz (u.a. elektronisches Bereitstellen von Websites, Software, Musik)?
  • Implementieren Sie Software physisch in der Schweiz?
  • Sind Sie anderweitig physisch in der Schweiz tätig?
  • Betreiben Sie ein Lager in der Schweiz
  • Möchten Sie sich freiwillig im Schweizer Mehrwertsteuerregister registrieren, um Ihre Kunden von den Einfuhr- und Zollformalitäten zu entlasten?

Haben Sie mindestens eine der obenstehenden Fragen mit ja beantwortet und erreichen Sie die Umsatzgrenze von weltweit CHF 100'000, dann sind Sie mehrwertsteuerpflichtig in der Schweiz.

Erzielen Sie durch Kleinsendungen in die Schweiz, welche nicht der Einfuhrsteuer unterliegen, einen Umsatz von CHF 100'000, werden Sie ebenfalls mehrwertsteuerpflichtig. 

Weitere Fragen:

Für ausländische Unternehmen interessieren neben der Mehrwertsteuer auch weitere Gebiete.

Entsteht z.B. durch eine länger andauernde Tätigkeit in der Schweiz eine

  • steuerliche Betriebsstätte,

ist eine Steuererklärung einzureichen. In vielen Fällen sind ausserdem

  • Arbeitsbewilligungen

für ausländische Arbeitnehmende zu beantragen. Auch die

  • Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz

kann interessant sein.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Unsere Ansprechpersonen