Ordentliche Revision

Für Publikumsgesellschaften und volkswirtschaftlich bedeutende Unternehmen ist eine ordentliche Revision Pflicht. Die Prüfung hängt nicht von der Rechtsform der Organisation ab. Einheiten, die der ordentlichen Revision unterstehen, müssen ein internes Kontrollsystem (IKS) vorweisen. Sie sind zudem verpflichtet, im Lagebericht eine Aussage über die Durchführung einer Risikobeurteilung zu treffen.

Der umfassende Bericht der Revisionsstelle orientiert den Verwaltungsrat über die Feststellungen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung und des internen Kontrollsystems sowie über die Durchführung und das Ergebnis der Revision.

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Nigel Le Masurier

Nigel Le Masurier

Mitglied Regionaldirektion Westschweiz, Leiter Wirtschaftsprüfung, Genf & Lausanne - Partner
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