Update zu OECD-Pillar 2: Globale Mindeststeuer in der Schweiz
Update zu OECD-Pillar 2: Globale Mindeststeuer in der Schweiz
Die Schweiz hat die OECD-Mindeststeuer per 1. Januar 2024 eingeführt. Regelmässig zeigt BDO die aktuellen Entwicklungen auf und informiert über die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.
Neue administrative Leitlinien zu Artikel 9.1 der GloBE-Mustervorschriften
Was ist der Inhalt der Leitlinien?
- Am 15. Januar 2025 wurden neue Administrative Leitlinien zu den GloBE-Mustervorschriften veröffentlicht, die sich auf die steuerliche Beurteilung betreffend Pillar 2 bei etlichen Schweizer Gesellschaften multinationaler Unternehmensgruppen auswirken wird.
- Die Administrative Leitlinien stehen im Zusammenhang mit Artikel 9.1. der GloBE-Mustervorschriften, welcher Übergangsregeln festlegt, die es erlauben, latente Steuern aus temporären Differenzen und Verlustvorträgen aus der Zeit vor GloBE auch unter dem GloBE-Regime zu berücksichtigen. Artikel 9.1.2 dieser Übergangsregeln schliesst latente Steuern für die Berechnung von Pillar 2 aus, wenn diese aus latenten Steueransprüchen (d.h. DTA) resultieren, die durch eine Transaktion nach dem 30. November 2021 entstanden sind.
- Die Administrative Leitlinien geben ergänzende sowie neue Leitlinien, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit Artikel 9.1.2 anwendbar ist. So legen die Administrative Leitlinien fest, dass der Begriff „Transaktion“ breiter auszulegen ist als bisher angenommen und jede Vereinbarung, Ruling, Dekret, Leistungsvereinbarung, Finanzhilfe oder ähnliche Vereinbarung mit einer staatlichen Behörde sowie jede Änderung oder Modifizierung einer bereits bestehenden Vereinbarung umfasst.
Warum wurden die neuen administrative Leitlinien verfasst?
- Die OECD möchte verhindern, dass Artikel 9.1. dazu benutzt wird, alle oder einen Teil der zukünftigen, niedrig besteuerten Erträge einer MNU-Gruppe vor den GloBE-Regeln zu schützen, indem bestimmte DTAs im Zusammenhang mit Steuergutschriften (d.h. "Tax Credits") oder vereinbarten Basis-Step-Ups verwendet werden.
Wer ist von den neuen administrativen Leitlinien betroffen?
- Unternehmen mit einem latenten Steueranspruch (d.h. DTA) in ihren Büchern, der auf eine staatliche Vereinbarung zurückzuführen ist, können in den Anwendungsbereich von Artikel 9.1.2 fallen, wenn eine solche staatliche Vereinbarung dem Steuerpflichtigen einen spezifischen Anspruch auf eine Steuergutschrift (d.h. "Tax Credit") oder eine andere Steuererleichterung (z.B. einen steuerlichen Basis-Step-Up) verschafft, der ohne Vereinbarung nicht entstanden wäre.
- Unternehmen mit solchen latenten Steueransprüchen (d.h. DTA), die sich auf Steuergutschriften oder Basis-Step-Up's beziehen, die mit einer Regierung vereinbart oder von dieser nach dem 30. November 2021 gewährt wurden.
Wie funktionieren die neuen administrativen Richtlinien?
- Die Administrative Leitlinien sehen eine zweijährige Übergangsfrist vor, die es Schweizer Unternehmen erlaubt, latente Steueraufwendungen aus solch latenten Steueransprüchen (d.h. DTA) für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 zu berücksichtigen.
- Jedoch erlauben die Administrative Leitlinien in solchen Fällen nur die Nutzung von 20% des ursprünglich ausgewiesenen Betrags des latenten Steueranspruchs (d.h. DTA).
- Die Übergangsfrist ist in solchen Fällen nicht anwendbar, wenn der latente Steueranspruch aus einer Vereinbarung resultiert, die nach dem 18. November 2024 geschlossen wurde.
Was muss aufgrund der neuen Administrativen Leitlinien für den Jahresabschluss 2024 beachtet werden?
- Da die Administrative Leitlinien nach dem 31. Dezember 2024 veröffentlicht wurden, ist nicht klar, wie sie in den Jahresabschlüssen für 2024 berücksichtigt werden müssen. Bislang gibt es keine klaren Richtlinien, ob eine mögliche Auswirkung im Jahresabschluss 2024 beispielsweise durch eine Beschreibung im Anhang berücksichtigt werden muss.
Was sollten betroffene Unternehmen machen?
- Schweizer Unternehmen, die latente Steueransprüche (d.h. DTA) gemäss Definition nach Artikel 9.1.2 bilanziert haben, müssen analysieren, inwieweit sie von den AR betroffen sind.
- Gerne können Sie sich an uns wenden, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder wenn wir die Auswirkungen der Administrative Leitlinien auf Ihr Unternehmen für Sie prüfen dürfen.
Beispiel
Wie die Administrative Leitlinien Ihre laufenden Steuern beeinflussen können
Unternehmen A besprach und vereinbarte mit seiner kantonalen Steuerbehörde, dass die zu einem früheren Zeitpunkt gesprochene und bis 2033 gewährte Steuerbefreiung (d.h. "Tax Holiday") im Herbst 2023 in eine nicht-rückforderbare Steuergutschrift (d.h."non-refundable Tax Credit") von 1,000 umgewandelt wird. In der Konzernbilanz zum 31.12.2023 wurde ein latenter Steueranspruch (d.h. DTA) von 1,000 abgegrenzt.
Künftig verbucht Unternehmen A in seiner Finanzbuchhaltung jedes Jahr von 2024 bis 2033 einen latenten Steueraufwand von 100 im Zusammenhang mit der Umkehrung dieses latenten Steueranspruchs. Siehe nachstehende Tabelle:
2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 | 2032 | 2033 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Beginning balance | 1'000 | 900 | 800 | 700 | 600 | 500 | 400 | 300 | 200 | 100 |
Reversal | -100 | -100 | -100 | -100 | -100 | -100 | -100 | -100 | -100 | -100 |
End Balance | 900 | 800 | 700 | 600 | 500 | 400 | 300 | 200 | 100 | 0 |
Es ergibt sich folgender Gewinn (Verlust) vor Steuern sowie folgende sog. "Simplified Covered Taxes" nach GloBE für Unternehmen A:
2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 | 2032 | 2033 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Profit (Loss) before income tax | 2'000 | 2'000 | 2'000 | 2'000 | 2'000 | 2'000 | 2'000 | 2'000 | 2'000 | 2'000 |
Simplified Covered Taxes (before adjustment) | 300 | 300 | 300 | 300 | 300 | 300 | 300 | 300 | 300 | 300 |
Current Tax Expense | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 |
Deferred Tax Expense | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 |
Simplified ETR (before adjustment) | 15.00% | 15.00% | 15.00% | 15.00% | 15.00% | 15.00% | 15.00% | 15.00% | 15.00% | 15.00% |
Gemäss den Absätzen 8.8 und 8.9 des Kommentars zu Artikel 9.1.2 umfasst die Übergangsfrist die Geschäftsjahre 2024 und 2025, und die Beschränkung auf die latenten Steueransprüche während dieser Frist beträgt 20% auf den ursprünglich verbuchten Steueranspruch. In unserem Beispiel beträgt der erlaubte Betrag also 200.
Der Gewinn (Verlust) vor Steuern sowie die sog. "Simplified Covered Taxes" nach GloBE von Unternehmen A ohne die latenten Steueraufwände im Zusammenhang mit der Umkehrung des latenten Steueranspruchs/der latenten Steuerforderung gemäss Absatz 8.5 sind wie folgt:
2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 | 2032 | 2033 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Profit (Loss) before income tax | 2'000 | 2'000 | 2'000 | 2'000 | 2'000 | 2'000 | 2'000 | 2'000 | 2'000 | 2'000 |
Simplified Covered Taxes (before adjustment) | 300 | 300 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 |
Current Tax Expense | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 | 200 |
Deferred Tax Expense | 100 | 100 | ||||||||
Simplified ETR (before adjustment) | 15.00% | 15.00% | 10.00% | 10.00% | 10.00% | 10.00% | 10.00% | 10.00% | 10.00% | 10.00% |
Top Up Tax | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 |
Im Geschäftsjahr 2026 ist die Übergangsfrist abgelaufen. Der im Jahr 2026 verbuchte latente Steueraufwand in Höhe von 100 wird von der Berechnung der sog. "Simplified Covered Taxes" ausgenommen, so dass die MNU-Gruppe im getesteten Geschäftsjahr 2026 nicht in den Anwendungsbereich der CbCR-Übergangsregelung kommt. Dementsprechend ist ihr Übergangsjahr in dieser Jurisdiktion das Jahr 2026 und der latente Steueraufwand von 100 wird ebenfalls vom Gesamtbetrag der latenten Steueranpassung, dem sog. "Total Deferred Tax Adjustment Amount", gemäss Artikel 4.4 ausgeschlossen.