PPWR: Neue EU-Regeln für Verpackungen – was Unternehmen jetzt tun müssen
PPWR: Neue EU-Regeln für Verpackungen – was Unternehmen jetzt tun müssen
Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) macht Verpackungen zum Compliance-Thema - auch für Schweizer Unternehmen. Wer verpackte Produkte auf dem EU-Markt bereitstellt, muss künftig strenger nachweisen, dass Verpackungen recyclingfähig, materialeffizient, korrekt gekennzeichnet und dokumentiert sind. Für Unternehmen bleibt deshalb wenig Zeit, Verpackungsdaten, Lieferanteninformationen und interne Zuständigkeiten sauber aufzusetzen.
Das Wichtigste in Kürze
Das umfassende Regelwerk ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie durch einen direkt geltenden Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Betroffen sind nicht nur Verpackungshersteller. Auch Markeninhaber, Importeure, Händler, E-Commerce-Anbieter und Unternehmen mit verpackten Produkten im EU-Markt müssen ihre Rolle prüfen.
Ab dem 12. August 2026 gilt die Verordnung grundsätzlich verbindlich. Ab 2030 greifen weitere zentrale Anforderungen, unter anderem zur Recyclingfähigkeit, zu Rezyklatanteilen und zur Verpackungsminimierung.
Unternehmen sollten jetzt klären, welche Verpackungen betroffen sind, welche Rolle sie in der Lieferkette einnehmen und welche Nachweise sie gegenüber Kundinnen und Kunden, Importeuren oder Handelspartnern erbringen müssen.
Warum die PPWR relevant ist
Verpackungen stehen in der EU seit Jahren unter wachsendem regulatorischem Druck. Die PPWR ist dabei mehr als eine Umweltvorschrift. Sie verknüpft Nachhaltigkeit, Produktdesign, Lieferkettendaten, Kennzeichnung und Marktzugang.
Die EU verfolgt mit der Verordnung drei Hauptziele: weniger Verpackungsabfälle, einen geringeren Einsatz von Primärrohstoffen in der Verpackungsproduktion und besser recyclingfähige Verpackungen. Zudem sollen nationale Sonderregelungen reduziert und Anforderungen im EU-Binnenmarkt stärker harmonisiert werden.
Verstösse gegen die PPWR können zu Bussgeldern, Produktrückrufen sowie Einschränkungen des Zugangs zum europäischen Markt führen.
Wen betrifft die PPWR?
Die PPWR knüpft an Verpackungen an, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Sie gilt für alle Wirtschaftsakteure entlang der Verpackungswertschöpfungskette. Entscheidend ist daher nicht allein der Unternehmenssitz, sondern die Frage, ob Verpackungen oder verpackte Produkte in die EU gelangen.
Die Verordnung definiert spezifische Rollen für die einzelnen Akteure, wobei ein Unternehmen gleichzeitig mehrere Rollen übernehmen kann. Die jeweiligen Compliance-Verpflichtungen hängen von der Rolle innerhalb der Wertschöpfungskette ab. Entsprechend sollten Unternehmen ihre Rollen eindeutig bestimmen.
Betroffen sein können insbesondere:
- Lieferanten – Unternehmen, die leere Verpackungen oder Verpackungsmaterialien für andere Wirtschaftsakteure herstellen.
- Erzeuger – Unternehmen, die ihre Marke oder ihr Warenzeichen auf Verpackungen anbringen oder Verpackungen nach produktspezifischen Anforderungen entwickeln und herstellen lassen. Erzeuger tragen den grössten Umfang an Compliance-Verpflichtungen im Rahmen der PPWR.
- Importeure – Unternehmen mit Sitz in der EU, die verpackte Produkte aus Drittstaaten in den EU-Markt importieren.
- Vertreiber – Unternehmen, die weder Hersteller noch Importeure sind und Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem Markt bereitstellen, beispielsweise Händler oder Logistikdienstleister.
- Endvertreiber – Unternehmen, die verpackte Produkte direkt an Endverbraucher verkaufen oder liefern, beispielsweise Einzelhändler oder E-Commerce-Unternehmen.
- Hersteller – Unternehmen, die verpackte Produkte in einem EU-Mitgliedstaat in Verkehr bringen, in dem die Verpackung zu Abfall wird. Ein Hersteller kann je nach Umständen Erzeuger, Importeur, Vertreiber oder Endvertreiber sein. Hersteller sind zudem für die Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) verantwortlich, einschliesslich der Zahlung entsprechender EPR-Gebühren in den jeweiligen Mitgliedstaaten.
Für Unternehmen ausserhalb der EU ist die Lage besonders sorgfältig zu prüfen. Je nach Liefermodell können Pflichten direkt beim EU-Importeur liegen, faktisch werden jedoch häufig Daten, Dokumente und Nachweise vom nicht-europäischen Lieferanten verlangt. Wer in die EU liefert, sollte deshalb nicht abwarten, bis Kundinnen und Kunden oder Behörden nachfragen.
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter EUR 2 Millionen sind von bestimmten Anforderungen der PPWR ausgenommen.

