Parlament kompakt

Die wichtigsten Entwicklungen rund um die Frühjahressession 2026

Die Frühlingssession 2026 brachte zahlreiche Neuerungen - wir ordnen die zentralen Themen für Sie ein: Welche Gesetze treten in Kraft? Wo läuft ein Referendum? Was wird aktuell intensiv diskutiert? Und welche Auswirkungen haben diese Entwicklungen auf Unternehmen und Privatpersonen? Nachfolgend finden Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen - kompakt und aus erster Hand.

 

Inkrafttreten

Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 23. Dezember 2020 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger (AS 2026 104)

 

Am 9. Februar 2026 ist das Änderungsprotokoll zum Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien in Kraft getreten. Es präzisiert die Regelungen zur Rückkehrpflicht und zur Telearbeit (Homeoffice) und passt diese an die heutigen Arbeitsrealitäten an.

Neu dürfen Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus beruflichen Gründen an bis zu 45 Tagen pro Kalenderjahr nicht an ihren Wohnsitz im Ansässigkeitsstaat zurückkehren, ohne ihren Grenzgängerstatus zu verlieren; Ferien- und Krankheitstage sind davon ausgenommen.

Zudem ist die Telearbeit nun klar geregelt: Bis zu 25% der jährlichen unselbständigen Erwerbstätigkeit können im Wohnsitzstaat im Homeoffice ausgeübt werden, ohne Auswirkungen auf den Grenzgängerstatus. Diese Regelung gilt auch für Personen, die unter die Übergangsbestimmungen des Abkommens fallen.

Unternehmen sowie betroffene Grenzgängerinnen und Grenzgänger sollten ihre Arbeits‑, Homeoffice‑ und Lohnmodelle überprüfen und bei Bedarf an die neuen Vorgaben anpassen.

 

Erweiterung des automatischen Informationsaustauschs auf Kryptowerte (AS 2026 48)

Mit der Gesetzesanpassung wird der automatische Informationsaustausch (AIA) auf Kryptowerte ausgeweitet. Ziel ist es, Steuertransparenzlücken zu schliessen und Kryptowerte den traditionellen Vermögenswerten gleichzustellen.

Grundlage bildet ein neuer OECD-Melderahmen, der Anbieter von Kryptodienstleistungen zu Melde- und Sorgfaltspflichten verpflichtet.

Die Regelung tritt rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft; der internationale Informationsaustausch erfolgt ab 2027 mit 74 Partnerstaaten, darunter alle EU-Staaten, Grossbritannien und die meisten G20-Länder. Die USA, China und Saudi-Arabien sind vorerst ausgenommen.

 

Anpassung der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) (AS 2025 792)

Die Berichtspflicht im Rahmen der OECD-Pillar-2-Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung (sogenannter GloBE Information Return, GIR) wird in der Mindestbesteuerungsverordnung geregelt.

Dies umfasst insbesondere das Verfahren zur Einreichung des GIR bei der ESTV, den internationalen Austausch mit Partnerstaaten sowie die Verwendung durch die Kantone.

   

Referendumsfrist

Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung (BBl 2026 23)

Mit dem Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung (ursprüngliche Motion 21.3001) wird die Verlustvortragsfrist im Schweizer Steuerrecht von sieben auf zehn Jahre verlängert (ab der Steuerperiode 2020).

Die Neuregelung gilt sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die kantonalen Gewinn- und Einkommenssteuern und betrifft Unternehmen wie auch Selbstständigerwerbende. Ziel ist es, Verluste - insbesondere bei langfristigen Investitionen oder konjunkturellen Schwankungen - besser mit künftigen Gewinnen verrechnen zu können.

Gleichzeitig werden die Bestimmungen zur Verlustverrechnung bei ausländischen Betriebsstätten präzisiert, um steuerliche Doppelbegünstigungen zu vermeiden.

Die Referendumsfrist läuft bis am 17. April 2026; sofern kein Referendum zustande kommt, tritt das Gesetz rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft.

 

Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG) (BBl 2026 25)

Mit dem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG; Parlamentsgeschäft 25.051 ) schafft die Schweiz die rechtliche Grundlage für den automatischen Austausch von Lohndaten mit ausgewählten Partnerstaaten.

Ziel ist es, die korrekte Besteuerung von grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmenden sicherzustellen und Steuerumgehungen zu verhindern. Der Datenaustausch betrifft insbesondere Lohneinkünfte von Personen, die im Ausland arbeiten oder dort ansässig sind, und ergänzt bestehende internationale Amtshilfeinstrumente.

Die Referendumsfrist läuft bis am 17. April 2026; sofern kein Referendum zustande kommt, kann das Gesetz anschliessend in Kraft gesetzt werden.

 

Parlamentarische Debatten

Geschäft des Bundesrates: Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (EP27) (nur in Bezug auf die Besteuerung von Kapitalbezügen 25.063)

Die vom Bundesrat im Rahmen des Entlastungspakets 27 (EP27) vorgeschlagene Steuererhöhung auf Kapitalbezüge aus der 2. Säule und der Säule 3a ist politisch gescheitert. Sowohl Nationalrat als auch Ständerat haben die Massnahme abgelehnt.

Vorgesehen war eine höhere Besteuerung von Vorsorgekapitalien über CHF 100’000 im Bereich der direkten Bundessteuer, frühestens ab 2027.

Mit dem Parlamentsentscheid vom 12. März 2026 bleiben die bestehenden steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitalbezüge unverändert. Damit bleibt die berufliche und private Vorsorge weiterhin ein attraktives Instrument der Steuer‑ und Vorsorgeplanung und schafft Planungssicherheit für Versicherte.

Status: Das EP27 wurde am 20. März 2026 in der Schlussabstimmung durch National- und Ständerat abgeschlossen.

 

Motion: Freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in der AHV attraktiver machen (25.3424)

Der Bundesrat soll in der nächsten AHV‑Revision gezielte Massnahmen verankern, um die Weiterarbeit über das ordentliche Rentenalter hinaus attraktiver zu gestalten.

Vorgesehen ist insbesondere, die Zuschläge bei Aufschub des Rentenbezugs zu erhöhen. Gleichzeitig soll der heutige Kürzungssatz von 6,8% pro Vorbezugsjahr mindestens beibehalten, allenfalls sogar erhöht werden.

Zur Umsetzung darf der Bundesrat von versicherungstechnischen Grundsätzen abweichen. Dabei ist den besonderen Umständen von Personen mit langer Erwerbsbiografie oder körperlich belastender Tätigkeit Rechnung zu tragen. Ziel ist eine ausgewogene Förderung längerer Erwerbstätigkeit.

Status: Der Ständerat hat die Motion angenommen, der Nationalrat ebenfalls, jedoch mit Änderungen. Der Ständert hat diese Änderungen abgelehnt, weshalb das Geschäft erneut im Nationalrat behandelt wird.

 

Motion: Das freiwillige Trinkgeld ist nicht Teil des Gehalts (25.4578)

Der Bundesrat soll einen Gesetzesentwurf ausarbeiten, wonach freiwillige Trinkgelder (Overtip) künftig nicht mehr als massgebender Lohn und nicht als steuerbares Einkommen gelten.

Die Regelung soll für Branchen gelten, in denen Trinkgelder gemäss AHV‑Wegleitung abgeschafft wurden oder der Service vollständig in die Preise integriert ist. Ziel ist es, Rechtsklarheit zu schaffen und freiwillige Trinkgelder von Sozialversicherungsbeiträgen sowie der direkten Bundessteuer auszunehmen.

Die erforderlichen Anpassungen sollen im AHVG (Art. 5 Abs. 2) sowie im DBG (Art. 17 Abs. 1) gesetzlich verankert werden.

Status: Der Ständerat hat die Motion am 2. März 2026 angenommen; sie wird nun in der zuständigen Kommission des Nationalrats behandelt.

 

Motion: Mehr Rechtssicherheit im Verrechnungssteuergesetz (VStG) und im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) (25.3940)

Der Bundesrat soll dem Parlament eine Gesetzesänderung zum Verrechnungssteuergesetz und zum Stempelabgabengesetz vorlegen, um zentrale rechtsstaatliche Garantien des Mehrwertsteuerrechts zu übernehmen.

Vorgesehen ist insbesondere die Einführung relativer und absoluter Verjährungsfristen analog zum MWSTG. Zudem soll die behördliche Pflicht zur unverzüglichen Veröffentlichung der Verwaltungspraxis gesetzlich verankert werden. Weiter ist ein Schutz vor Bestrafung bei gutgläubigem Verhalten nach dem Vorbild des MWSTG vorgesehen.

Ziel der Vorlage ist es, Rechtssicherheit, Transparenz und Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen auch im Bereich der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben zu stärken.

Status: Der Nationalrat hat die Motion am 8. September 2025 angenommen, der Ständerat am 18. März 2026 mit Änderungen. Das Geschäft geht daher zurück an den Nationalrat.

Wichtig: Die Änderung im Ständerat würde zu einer absoluten Verjährungsfrist von 15 Jahren bei der Stempelsteuer, der Mehrwertsteuer sowie der Verrechnungssteuer führen.

 

Motion: Strategische Erhöhung der Schweizer Standortattraktivität inmitten der Mindestbesteuerung 25.4400 (gleichlautend 25.4393)

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Strategie zur nachhaltigen Erhöhung der Standortattraktivität der Schweiz zu entwickeln. Diese soll insbesondere steuerliche Anreizsysteme umfassen, die im internationalen Wettbewerb eine zentrale Rolle spielen.

Beide parlamentarischen Initiativen (25.4400 im Ständerat und 25.4393 im Nationalrat) wurden angenommen und an den Bundesrat überwiesen.

 

ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung)

Mitteilung-029-S-2026 vom 05.02.2026 - Umsatzabgabe - Mitarbeiterbeteiligungspläne

Mit der Mitteilung 029‑S‑2026 passt die Eidgenössische Steuerverwaltung ihre Praxis zur Umsatzabgabe bei Mitarbeiterbeteiligungsplänen an.

Neu gilt insbesondere, dass die Zuteilung von Aktien bei PSU‑ und RSU‑Plänen im Zeitpunkt des Vestings als unentgeltlich qualifiziert wird und deshalb keine Umsatzabgabe erhoben wird.

Bei Aktien zu Vorzugspreisen sowie bei der Ausübung von Mitarbeiteroptionen fällt die Umsatzabgabe nur auf dem tatsächlich bezahlten Preis bzw. Ausübungspreis an; der geldwerte Vorteil unterliegt nicht der Umsatzabgabe. Gratisaktien bleiben mangels Entgelts ebenfalls umsatzabgabefrei.

Erfolgt eine Vergütung (z.B. Lohn oder Bonus) in Form von Aktien, ist die Umsatzabgabe auf dem vereinbarten Gegenwert der Aktien geschuldet.

Die Praxisänderungen gelten rückwirkend ab dem 25. November 2024.

Haben Sie Fragen zu den Entwicklungen der Frühjahressession 2026 und möchten sich einen Überblick über unsere Beratungsangebote verschaffen?

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Was bedeuten die neuen Parlamentsentscheide konkret für Sie?

Die aktuellen Beschlüsse zu Steuern, internationalem Informationsaustausch und Grenzgängerregelungen betreffen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Wir unterstützen Sie dabei, die Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und Chancen gezielt zu nutzen – individuell, verständlich und praxisnah.