OMTax - Die schweizerische Pillar 2 Web-Lösung

In der Schweiz wurde am 2. Januar 2025 OMTax eingeführt. OMTax ist die gemeinsame Web-Lösung der Kantone, die von der Schweizerischen Steuerkonferenz entwickelt und betrieben wird. Betroffene Schweizer Unternehmen können sich nun in OMTax registrieren und ihre Steuererklärungen erfassen. Die Website bietet auch Schulungsmaterial an. Auf dieses wird untenstehend eingegangen. BDO zeigt Ihnen und Ihrem Unternehmen auf, was Sie bei der Umsetzung beachten müssen.

Kantonsübergreifende Lösung bei der Umsetzung von Pillar 2

Was sollte ich bereits zum Thema wissen?

  • Schweizer Unternehmen (inklusive Stiftungen und Trusts), die Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe („MNU-Gruppe“) sind, welche in mindestens zwei der vier vorangegangenen Steuerjahre einen Jahresumsatz von 750 Mio. EUR oder mehr erzielt hat, unterliegen ab dem 1. Januar 2024 der Schweizer Ergänzungssteuer ("QDMTT") und ab dem 1. Januar 2025 der internationalen Ergänzungssteuer ("IRR"). Die Schweiz hat bis auf weiteres keine zweite internationale Ergänzungssteuer, die sogenannte "UTPR", eingeführt. Weitere Informationen finden Sie in unserem letzten Update.
  • Die ersten Deklarationen zur Schweizer Ergänzungssteuer oder internationalen Ergänzungssteuer sowie die erste GloBE-Deklaration ("GIR") müssen innerhalb von 18 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden, d.h. bis zum 30. Juni 2026. Jedoch müssen Pillar 2 relevante Informationen bereits für den Jahresabschluss 2024 berücksichtigt werden.

Welche Neuigkeiten gibt es in diesem Jahr bis jetzt?

  • Am 15. Januar 2025 hat die OECD sechs weitere Veröffentlichungen und mehr als 300 Seiten an Anweisungen im Zusammenhang mit der GloBE-Deklaration "GIR" sowie drei Dokumente mit administrativen Richtlinien veröffentlicht, auf die wir in einem separaten Update eingehen.
  • In der Schweiz wurde am 2. Januar 2025 OMTax eingeführt damit Unternehmen sich dort registrieren und die Steuererklärungen erfassen können.

Was ist zu tun?

  • Über OMTax müssen die Angaben zum betroffen Unternehmen, Informationen zur angehörigen Unternehmensgruppe, Vollmachten und andere Informationen eingereicht werden. Nachdem die Anmeldung eingereicht ist, wird diese vom zuständigen Kanton geprüft und dem Unternehmen wird ein Brief mit einem Aktivierungscode an die registrierte Adresse zugestellt.
  • Für die Registrierung muss das Unternehmen wissen und angeben, welches Unternehmen in der Schweiz für die Einreichung der Deklarationen zuständig sein wird. Diese Geschäftseinheit muss gemäss der Schweizer Verordnung zur Mindestbesteuerung ermittelt werden und ist in der Regel die oberste inländische Unternehmenseinheit oder die Geschäftseinheit mit der höchsten durchschnittlichen Bilanzsumme der letzten drei Jahresrechnungen. Der Kanton, in dem diese Geschäftseinheit steuerlich ansässig ist, prüft die Deklaration zur Ergänzungssteuer und ist für die Veranlagung und Erhebung zuständig.
  • Wir empfehlen, den Registrierungsprozess bereits jetzt einzuleiten, auch wenn im Gegensatz zu anderen Ländern keine eigentliche Pillar 2-Registrierungspflicht vor dem 30. Juni 2026 besteht. Dieser Prozess ist auch für Gruppen verpflichtend, welche die CbCR Safe Harbor-Übergangsregelungen anwenden werden.

BDO kann Sie unterstützen.

  • BDO kann Sie während des Registrierungsprozesses unterstützen und diesen Prozess auch als bevollmächtigter Steuervertreters für Sie abwickeln.
  • Gerne können Sie sich an uns wenden, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder wenn Sie weitere Abklärungen darüber wünschen, wie Ihr Unternehmen von Pillar 2 betroffen ist. Es gibt zu diesem Thema Richtlinien der OECD und den Schweizer Steuerbehörden zu beachten.

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