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    Lieferantenkodex

    Botschaft des CEO

    Wir wollen für unsere Kundinnen und Kunden, unsere Mitarbeitenden und die Gesellschaft, in der wir leben, eine verlässliche Partnerin sein und Nutzen stiften. Der Erfolg soll aus verantwortungsbewusstem Verhalten resultieren, denn nur dann können wir eine positive und nachhaltige Unternehmensentwicklung sicherstellen.

    Diese Ansprüche vor Augen legt unser Verhaltenskodex Grundsätze für ein verantwortungsvolles, nachhaltiges, ethisch korrektes und integres Verhalten unserer Mitarbeitenden fest.

    Ebenso erwarten wir von unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, die uns Produkte liefern oder Dienstleistungen erbringen (nachfolgend Lieferantinnen und Lieferanten) ein hohes Mass an Verantwortung und Transparenz hinsichtlich der Auswirkungen ihrer Geschäftsführung auf Umwelt und Gesellschaft. Auf der Basis des vorliegende Lieferantenkodexes, wollen wir gemeinsam auf eine verantwortungsvolle und nachhaltige Gesellschaft hinwirken.

    1. Geltungsbereich

      Der Lieferantenkodex gilt für die Lieferantinnen und Lieferanten von BDO AG und ihren Tochtergesellschaften.

      Die Lieferantinnen und Lieferanten stellen sicher, dass die Grundsätze des Lieferantenkodexes von ihren Mitarbeitenden, ihren Lieferantinnen und Lieferanten sowie mit ihnen verbundenen Konzerngesellschaften eingehalten werden.

    2. Rechtliche Verantwortung

      1. Rechtskonformität

        Die Lieferantinnen und Lieferanten halten alle für sie anwendbaren geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien (inkl. Branchenstandards) ein. Sie verfügen über die erforderlichen Bewilligungen, Lizenzen oder Konzessionen für ihre Geschäftstätigkeiten.

      2. Fairer Wettbewerb

        Lieferantinnen und Lieferanten nutzen faire Geschäftspraktiken. Sie sehen von unlauteren Wettbewerbsverhalten wie die Bildung von Kartellen, Preisabsprachen oder anderen Verhalten, die den freien Markt behindern, ab.

      3. Bekämpfung von Korruption, Bestechung und Geldwäsche

        Korruption und Bestechung werden nicht toleriert. Dies betrifft alle unerlaubten Arten der Vorteilsgewährung und -annahmen. Lieferantinnen und Lieferanten befolgen das Geldwäschereigesetz sowie weitere anwendbaren gesetzlichen Regelungen zur Prävention von Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus.

    3. Soziale Verantwortung

      1. Respektvolle Behandlung der Mitarbeitenden

        Lieferantinnen und Lieferanten behandeln Mitarbeitende respektvoll, achten deren Würde, Privatsphäre und Persönlichkeit. Im Arbeitsumfeld dürfen weder Belästigung noch Mobbing oder Einschüchterung vorkommen.

        Lieferantinnen und Lieferanten verpflichten sich, keinerlei Diskriminierung der Mitarbeitenden aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Sprache, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters, ihrer sozialen Stellung, ihrer Lebensform, ihrer religiösen Überzeugung oder aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung zu tolerieren.

      2. Sicherheit am Arbeitsplatz

        Lieferantinnen und Lieferanten stellen ihren Mitarbeitenden sichere Arbeitsplätze zur Verfügung, die den geltenden Gesetzgebungen bzw. gängigen Branchenstandards entsprechen. Die Förderung der Gesundheit und die Verhinderung von Unfällen soll durch entsprechende Schulungen und präventive Massnahmen unterstützt werden.

      3. Korrekte Arbeitsbedingungen

        Lieferantinnen und Lieferanten garantieren angemessene und die gesetzlichen Anforderungen erfüllende Arbeitszeiten, Ruhe- und Urlaubszeiten und halten Mindestlohnvorschriften ein.

      4. Keine Kinderarbeit

        Lieferantinnen und Lieferanten setzen keine Kinder zur Arbeit ein. Sie verpflichten sich, keine Personen zu beschäftigen, die das gesetzliche Mindestalter für die Ausübung einer Beschäftigung nicht erreicht haben.

      5. Keine Zwangsarbeit

        Jegliche Form von Zwangsarbeit ist untersagt. Lieferantinnen und Lieferanten stellen sicher, dass keine durch Menschenhandel, Sklaverei, oder sonst wie gegen den Willen des Arbeitnehmenden erzwungene Arbeit stattfindet.

      6. Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

        Lieferantinnen und Lieferanten wahren und respektieren das Recht ihrer Arbeitnehmenden im Rahmen des geltenden Rechts, Gewerkschaften und andere Organisationen nach eigener Wahl zu gründen, beizutreten, sich in eine Vereinigung wählen zu lassen sowie im Kollektiv zu handeln.

    4. Ökologische Verantwortung

      1. Reduktion von Emissionen und Ressourcenverbrauch

        Lieferantinnen und Lieferanten verpflichten sich zu einem verantwortungsvollen, sparsamen und nachhaltigen Umgang mit Rohstoffen, Energie, Wasser und anderen natürlichen Ressourcen. Sie setzen sich Ziele und formulieren eine Strategie, um eine Reduktion von Emissionen und Ressourcen zu erreichen. Sie legen Rechenschaft über die Entwicklung und Fortschritte ab.

      2. Umgang mit Gefahrenstoffen

        Substanzen, deren Freisetzung eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt, sind zu vermeiden. Lieferantinnen und Lieferanten verpflichten sich, chemische und sonstige Gefahrenstoffe, die bei Freisetzung die Umwelt gefährden, entsprechend zu kennzeichnen, ordnungsgemäss einzusetzen und vorschriftsgemäss zu entsorgen.

    5. Umsetzung und Folgen von Verstössen

      1. Informationsrecht

        Zur Überprüfung der Einhaltung des Lieferantenkodexes kann BDO Kontrollen bei ihren Lieferantinnen und Lieferanten durchführen, von ihnen Dokumente sowie Informationen zur Einhaltung der Bestimmungen anfordern und eine Selbsteinschätzung verlangen. Die im Zusammenhang mit der Überprüfung anfallenden Kosten trägt jede Partei selbst.

        Lieferantinnen und Lieferanten haben BDO unaufgefordert zu informieren, falls Aspekte des Kodexes nachträglich nicht oder nur teilweise erfüllt werden können.

      2. Meldestellen

        Haben Lieferantinnen oder Lieferanten, Mitarbeitende oder Dritte einen Verdacht oder Kenntnis von Verstössen gegen den Lieferantenkodex, sind diese unverzüglich BDO zu melden. Primäre Ansprechperson ist die jeweilige Kontaktperson bei der BDO.

      3. Nichterfüllung

        Verletzungen des Lieferantenkodexes müssen BDO unverzüglich mitgeteilt werden. BDO behält sich das Recht vor, terminierbare und quantifizierbare Massnahmen zu fordern, einen erteilten Zuschlag zu widerrufen, geschlossene Verträge vorzeitig zu kündigen und/oder künftige Bestellungen und Lieferungen auszusetzen. Die Lieferantin oder der Lieferant kann daraus keine Ansprüche ableiten.

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