Prüfung öffentlicher Verwaltungen

BDO ist erste Adresse für die Prüfung von öffentlichen Verwaltungen. Diese erfolgt in Übereinstimmung mit dem Schweizer Prüfungshinweis 60 (PH 60) sowie mit den kantonalen und kommunalen gesetzlichen Bestimmungen. Dabei ist die Zusammenarbeit mit den zuständigen kommunalen Prüfungsorganen (RPK, GPK, Finanzkommission, etc.) von zentraler Bedeutung. Dadurch können Doppelspurigkeiten bei der Prüfung vermieden und eine hohe Prüfungseffizienz sichergestellt werden.


Unsere Dienstleistungen:

  • Vollprüfung oder Teilprüfung der kommunalen / kantonalen Jahresrechnung
  • Begleitung des kommunalen Prüfungsorgans bei der Prüfung der Jahresrechnung. In diesem Fall kümmert sich eine unserer Fachpersonen um alle wichtigen Schritte der Rechnungsprüfung und führt das Prüfungsorgan kompetent und systematisch durch die Revision der Jahresrechnung.

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Unsere Ansprechpersonen

Stephan Bolliger

Stephan Bolliger

Mitglied der Geschäftsleitung, Leiter Regionaldirektion Nordwestschweiz, Aarau - Partner
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