Revidiertes Gleichstellungsgesetz

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) soll die Durchsetzung des verfassungsmässigen Anspruchs auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit erleichtern. Dennoch besteht bis heute ein statistisch nachweisbarer Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern. Mit der beschlossenen Änderung des Gleichstellungsgesetzes verfolgen Bundesrat und Parlament das Ziel, die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann durch staatliche Massnahmen zu verwirklichen.

Die Revision des Gleichstellungsgesetzes führt ab Inkrafttreten am 1. Juli 2020 dazu, dass alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Schweiz, die zu Beginn des Jahres 100 oder mehr Mitarbeitende (Headcount ohne Lernende) beschäftigen, eine geschlechtsspezifische Analyse der Lohngleichheit im Betrieb durchführen müssen.

Als Arbeitgebende gelten grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen sowie die öffentliche Hand (alle Staatsebenen), die Anspruch auf Leistungen aus einem Arbeitsverhältnis haben und als Gegenleistung zur Lohnzahlung verpflichtet sind. Massgebend sind alle Arbeitsverhältnisse nach Obligationenrecht sowie öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse.

Die Pflicht zur Durchführung dieser Lohngleichheitsanalyse entfällt, wenn ein Unternehmen bereits im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens oder der Subventionierung auf die Einhaltung der Lohngleichheit überprüft wurde. Dies gilt nur für Kontrollen mit einem Referenzmonat zwischen Juli 2016 und Juni 2020.

 

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Geltungsbereich müssen zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 eine interne Lohngleichheitsanalyse durchführen. Die Lohngleichheitsanalyse muss nach einer wissenschaftlichen und gesetzeskonformen Methode (z.B. Logib) durchgeführt werden und die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern beim jeweiligen Arbeitgeber analysieren.

Das Ergebnis der Analyse muss durch eine zugelassene Revisionsgesellschaft, eine Arbeitnehmervertretung oder eine Frauenorganisation extern überprüft werden. Die Überprüfung muss innerhalb eines Jahres nach Durchführung der Lohngleichheitsanalyse erfolgen, spätestens aber bis Ende Juni 2022.

Die Arbeitnehmenden sowie die Aktionärinnen und Aktionäre (bei börsenkotierten Unternehmen) müssen bis spätestens Ende Juni 2023 über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informiert werden.

Ergibt die Lohngleichheitsanalyse, dass die Lohngleichheit eingehalten wird, muss keine weitere Lohngleichheitsanalyse durchgeführt werden. Andernfalls ist die Analyse nach vier Jahren zu wiederholen.

Wie kann BDO Sie unterstützen?

Sie können die Lohngleichheitsanalyse selbst durchführen - vorausgesetzt, Sie verfügen über die entsprechenden Kenntnisse und personellen Ressourcen. Alternativ unterstützen Sie unsere Expertinnen und Experten gerne bei der Durchführung Ihrer Lohngleichheitsanalyse.

Ihr Mehrwert mit einer Analyse von BDO:

- Dank fundierten Kenntnissen der gesetzlichen Grundlagen sowie der Anforderungen, die sich aus der Revisionspflicht ergeben, können Sie eine rechtskonforme Durchführung der Lohngleichheitsanalyse erwarten.

- Die langjährige Erfahrung in der Durchführung von Lohngleichheitsanalysen nach wissenschaftlichen und rechtskonformen Methoden garantiert Ihnen eine effiziente Abwicklung.

- Sie können den Umfang der Unterstützung individuell vereinbaren - denkbar ist eine punktuelle Unterstützung Ihrer internen Stellen bis hin zu einer vollständig extern durchgeführten Lohngleichheitsanalyse.

- Sie erhalten einen unabhängigen Analysebericht. Dieser wird so aufbereitet, dass eine effiziente Überprüfung durch eine unabhängige Stelle möglich ist.

Die Ergebnisse der Analyse können Sie als Grundlage für die Weiterentwicklung Ihres Lohnsystems nutzen, wir beraten Sie gerne.

Wie kann BDO Sie unterstützen?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse extern durch ein zugelassenes Revisionsunternehmen, eine Arbeitnehmervertretung oder eine Frauenorganisation überprüft werden muss. Die formelle Überprüfung muss innerhalb eines Jahres nach Durchführung der Lohngleichheitsanalyse erfolgen, spätestens jedoch bis Ende Juni 2022.

Ihr Mehrwert bei einer Analyse durch BDO:

  • Sie können auf fundiertes Fachwissen zählen. BDO war Mitglied der zuständigen Arbeitsgruppe von EXPERTsuisse, welche das massgebende Prüfprogramm erarbeitet hat. Die formelle Prüfung erfolgt nach dem aktualisierten Schweizer Prüfungsstandard 950;
  • Dank fundierten Kenntnissen der gesetzlichen Grundlagen sowie der gängigen wissenschaftlichen und rechtskonformen Methoden der Lohngleichheitsanalyse können Sie eine effiziente und rechtskonforme Überprüfung erwarten;
  • Die langjährige Erfahrung in der Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen im Zusammenhang mit dem Beschaffungsrecht, die im Grundsatz ähnlich sind, garantiert Ihnen zudem eine effiziente Abwicklung;
  • Die leitenden Revisorinnen und Revisoren haben die obligatorische Weiterbildung absolviert. Der Zeitpunkt der Überprüfung kann innerhalb der gesetzlichen Frist flexibel gewählt werden.

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Unsere Ansprechpersonen

Michael Käsermann

Michael Käsermann

Leiter Unternehmensberatung Mittelland, Leiter Branchencenter öffentliche Verwaltungen, Bern & Solothurn - Partner
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