
David Dahinden
BDO begleitet seit Jahrzehnten Unternehmerinnen und Unternehmer erfolgreich bei der Nachfolgeregelung. Ausgewiesene Nachfolgeexperten begleiten Sie persönlich durch den gesamten Nachfolgeprozess und stehen Ihnen als Coach und Fachexperte für alle Angelegenheiten zur Seite.
Bei Bedarf ziehen wir punktuell weitere Fachexpertinnen und Fachexperten von BDO bei (z.B. Steuerexperten, Rechtsanwälte, Corporate Finance-Experten). Eine typische Begleitung dauert zwischen 12 bis 18 Monate; bei familieninternen oder betriebsinternen Übernahmen kann die Mandatsdauer auch 24 bis 48 Monate betragen.
Unternehmerinnen und Unternehmer beraten wir bei der Nachfolgeregelung in ihrem Unternehmen, beispielsweise bei der Übertragung der Unternehmensanteile, der Sicherstellung der Kontinuität in der Geschäftsführung, bei Aktionärbindungsverträgen oder bei erbrechtlichen Vorkehrungen.
Privatpersonen und Familien beraten wir in rechtlicher wie steuerlicher Hinsicht bei der Nachlassplanung und in der Nachlassabwicklung im nationalen wie internationalen Kontext.
Die Nachfolgeplanung startet bereits Jahre vor der definitiven Übertragung der Gesellschaftsanteile und beschäftigt sich hauptsächlich mit den langfristigen Aspekten der Nachfolgeregelung. Wir empfehlen bereits ab dem 50. Lebensjahr eine persönliche und unternehmensbezogene Auslegeordnung vorzunehmen.
Unsere Kompetenzbereiche im Überblick:
1 Nachfolgefähigkeit
Angebot und Nachfrage auf dem «Nachfolgemarkt» driften aufgrund der demografischen Entwicklung auseinander; zudem stehen den jüngeren Generationen viele spannende Optionen für die Gestaltung ihres Berufslebens offen. Unter diesen Prämissen bedeutet Nachfolgefähigkeit in erster Linie, attraktiv zu sein. Nachfolgefähigkeit bezieht sich daher insbesondere auf die unternehmensinternen Faktoren, die ein attraktives Unternehmensklima schaffen. Dazu gehören beispielsweise Themen wie personelle Abhängigkeiten oder Kundendiversifikation.
2 Nachfolgewürdigkeit
Die Nachfolgefähigkeit ist die Summe der externen Faktoren, die auf ein Unternehmen einwirken. Wie entwickelt sich die Branche? Gibt es disruptive Entwicklungen, die das eigene Geschäftsmodell bedrohen? Werden die eigenen Produkte am Markt nachgefragt? Stehen ausreichend Ressourcen für die Entwicklung neuer Produkte zur Verfügung? Die Nachfolgefähigkeit kann nur sehr langfristig mit strategischen Instrumenten gesteuert werden; ist sie nicht gegeben, wird eine erfolgreiche Nachfolgeregelung erheblich erschwert.
Fragestellungen im Bereich der Nachfolgeplanung, des Familienrechts und des Erbrechts werden immer komplexer: Partnerschaften und Ehen zwischen Personen unterschiedlicher Nationalitäten, Vermögen in mehreren Ländern oder Patchwork-Familien sind heute alltäglich.
Unternehmensnachfolge | Testamente | Ehe- und Erbverträge
Unternehmerinnen und Unternehmer beraten wir bei der Nachfolgeregelung in ihrem Unternehmen, beispielsweise bei der Übertragung der Unternehmensanteile, der Sicherstellung der Kontinuität in der Geschäftsführung, bei Aktionärbindungsverträgen oder bei erbrechtlichen Vorkehrungen.
Der Wille der Erblasserin und des Erblassers steht im Vordergrund. Zusammen klären wir Bedürfnisse und Vorstellungen sowie die rechtlichen Aspekte bezüglich Familiensituation und der involvierten Vermögenswerte ab. Auf dieser Basis erarbeiten wir Vorschläge für Testamente, Ehe- und Erbverträge. Dabei berücksichtigen wir die nationalen und grenzüberschreitenden Steueraspekte.
Vorsorgeaufträge | Patientenverfügungen
Die Wahrung der Autonomie und des Selbstbestimmungsrechts, auch bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit bei Krankheit, Unfall oder im Alter, ist vielen Menschen wichtig. Wir unterstützen bei der vorausschauenden Regelung unter Berücksichtigung der individuellen Umstände mittels Vorsorgeauftrag. Dadurch regeln Sie durch wen und wie Sie betreut werden. Die KESB wird anstelle eines Beistandes die im Vorsorgeauftrag aufgeführte Person für die Betreuung einsetzen; eine permanente Aufsicht durch die KESB entfällt. Dies entlastet Sie und Ihre Nächsten.
Mit der Patientenverfügung regeln Sie, welchen medizinischen Massnahmen Sie im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmen und welchen nicht.
Willensvollstreckung | Erbteilung | Errichten von Stiftungen
Zur Durchsetzung des letzten Willens kann die Erblasserin oder der Erblasser im Testament oder Erbvertrag die Nachlassabwicklung BDO als Willensvollstreckerin übertragen. Wo ein Willensvollstrecker fehlt, unterstützen wir Erbengemeinschaften bei der Erbteilung.
Wir beraten und unterstützen bei der Errichtung und Einrichtung von Stiftungen.
Unsere Kompetenzbereiche im Überblick:
David Dahinden
Regula Bergsma
Joshua Imhof
Flandrina Helbling-Martin