Aktuelles zum Thema Arbeitsbewilligungen - September 2020
24. September 2020
Was ist bei der Einstellung von Praktikanten und Studenten aus Nicht-EU-Staaten zu beachten
Schweizer Unternehmen können Studierende aus einem Nicht-EU-Staat als Praktikanten oder als Nebenerwerb zu ihrem Studium in der Schweiz beschäftigen. Erfahren Sie in der untenstehenden Tabelle mehr über die Unterschiede und Voraussetzungen.
|
Praktikant
|
Student (Nebenbeschäftigung)
|
Definition
|
Ein Student an einer Schweizer Universität, der im Rahmen des Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren muss.
|
Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige, die an einer Schweizer Universität immatrikuliert und im Besitz einer gültigen Aufenthaltsbewilligung sind und parallel zu ihrem Studium einer Nebenbeschäftigung nachgehen.
|
Voraussetzungen
|
- Obligatorisches Praktikum im Rahmen des Studiengangs
- Einhaltung der Schweizer Mindestlohn- und Arbeitsbedingungen
- Einmaliges Praktikum während des Studiengangs
- Gesuch muss vom Schweizer Arbeitgeber eingereicht werden
- Für Studierende einer ausländischen Universität muss das Gesuch über ein offizielles Studentenaustauschbüro gestellt werden
|
- Die Nebenbeschäftigung ist nicht auf bestimmte Branchen beschränkt
- Selbständigkeit ist verboten
- Die Aufnahme der Nebenerwerbstätigkeit kann frühestens nach sechs Monaten bewilligt werden
- Bestätigung der Hochschule, dass der Nebenerwerb mit dem Studium vereinbar ist
|
Dauer
|
- Max. 12 Monate
- Der Vertrag darf weder die beantragte Höchstdauer der Universität überschreiten noch mehr als die Hälfte des Studiums
|
- Maximale Nebenerwerbstätigkeit von 15 Stunden pro Woche während des Semesters
- Während der Semesterferien ist eine vollzeitige Erwerbstätigkeit möglich
|
Neues Ausweisformat für Nicht-EU-Bürger
Ab September 2020 werden die derzeitigen biometrischen Ausländerausweise für Nicht-EU-Bürger durch einen neuen europäischen Ausweis ersetzt. Alle bestehenden Ausländerausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Die neuen biometrischen Ausweise erfüllen strenge Sicherheitsanforderungen und die Daten werden durch ein sicheres Zugangsverfahren geschützt. Es ist nicht möglich, den Mikrochip elektronisch zu überwachen.

COVID-19: Quarantänemassnahmen bei Reisen aus Nachbarländern
Der Bundesrat hat im September folgendes über die Regelung der Quarantänemassnahmen für Personen, die aus den Nachbarländern in die Schweiz einreisen, entschieden: In die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko werden nur diejenigen Regionen der Nachbarländer aufgenommen, in denen die Infektionsrate über dem Grenzwert liegt, nicht mehr das ganze Land. Derzeit betrifft es mehrere Gebiete in Frankreich sowie das Bundesland Wien. Zudem wurde die Liste der betroffenen Staaten und Regionen aktualisiert.