Die 223. Volksinitiative

Die 223. Volksinitiative

Am 26. September 2021 stimmen wir über die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» ab. Ein sehr interessantes Thema, das nur schon einen eigenen Artikel verdient hätte, um die Argumente sowohl der Initianten als auch der Gegner zu beleuchten. Wie soll der Begriff «Kapitaleinkommen» interpretiert werden? Ab welchem Betrag soll das Einkommen mit 150 Prozent versteuert werden? Verbleibt den Kantonen noch Handlungsspielraum?

Doch diese Themen wurden in den Medien bereits zur Genüge abgehandelt. Deshalb befasse ich mich eingehender mit der Statistik, welche die Bundeskanzlei im Hinblick auf die Volksinitiativen erstellt hat.

Bis heute wurden 488 Volksinitiativen eingereicht. 347 waren erfolgreich, d.h. es wurde die erforderliche Anzahl von Unterschriften gesammelt. 132 waren nicht erfolgreich und 9 befinden sich noch in der Phase der Unterschriftensammlung.

Von den 347 erfolgreichen Volksinitiativen wurden 103 zurückgezogen, oft aufgrund eines indirekten Gegenvorschlags, zwei wurden auf Eis gelegt und vier wurden für ungültig erklärt. Schliesslich werden aktuell noch 16 erfolgreiche Volksinitiativen vom Eidgenössischen Parlament behandelt.

Insgesamt wurden bis zum 26. September 2021 222 Volksinitiativen zur Abstimmung gebracht. Dies entspricht 45,5 Prozent aller von der Bundeskanzlei registrierten Initiativen.

Und welche Ergebnisse resultierten aus den Abstimmungen? Nur 23 Volksinitiativen wurden vom Volk und den Kantonen angenommen. Das entspricht 10,4 Prozent der Abstimmungen bzw. 4,7 Prozent aller Volksinitiativen.

Noch zwei interessante Fakten:

Die erste dieser 488 registrierten Volksinitiativen trug den Titel «Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung». Zwei Jahre nach Verabschiedung des Initiativrechts in der Bundesverfassung von 1874, wurde die Initiative in der Volksabstimmung vom 20. August 1893 angenommen.

Die Zahl der Unterschriften wurde ursprünglich auf 50'000 festgelegt und 1977 als Reaktion auf die Einführung des Frauenstimmrechts auf 100'000 erhöht.

Nun stellt sich die Frage: Was wird wohl aus der Volksinitiative Nummer 223?