TikTok, eine Beschwerde…

TikTok, eine Beschwerde…

Das Bundesgericht (BGer) hat kürzlich einen sehr interessanten Entscheid über die Zulässigkeit einer Videoaufnahme als Beweis für die Fristenwahrung gefällt.

Hier die Zusammenfassung des Sachverhalts basierend auf der Pressemitteilung des Bundesgerichts vom 4. November 2021: Im Jahr 2020 hatte ein Mann gegen die Einstellung eines Strafverfahrens beim Kantonsgericht (KGer) Wallis Beschwerde erhoben. Sein Anwalt warf die Eingabe am letzten Tag der zehntägigen Frist abends um 22:05 Uhr in einen Briefkasten der Schweizerischen Post ein. In der Eingabe selber informierte er das Gericht darüber, dass der Poststempel auf dem eingeworfenen Umschlag möglicherweise das Datum des Folgetages trage und er deshalb eine Videoaufnahme zum Beweis der fristgerechten Einreichung der Beschwerde nachreichen werde. Am nächsten Tag ging beim KGer ein USB-Stick mit einer Videoaufnahme ein.

Das KGer trat auf die Beschwerde wegen Fristversäumnis nicht ein. Das BGer teilt diese Meinung nicht, da es die Beschwerde guthiess. Obwohl davon ausgegangen wird, dass das Einreichungsdatum demjenigen des Poststempels entspricht, kann diese Vermutung wie jede Vermutung widerlegt werden. Im vorliegenden Fall obliegt es dem Absender, den Beweis für die rechtzeitige Abgabe noch vor Ablauf der Frist zu erbringen. Folglich kann eine Videoaufnahme als Beweismittel für die rechtzeitige Übergabe an die Post dienen. Der Fall wurde ins Wallis zurückgewiesen. Das KGer wird nun prüfen müssen, ob der Inhalt des Videos den Beweis für die rechtzeitige Abgabe erbringt.

Dieser Entscheid des BGer enthält an sich keine neuen Erkenntnisse in Bezug auf den Beweis der Fristenwahrung bei der Eingabe einer Beschwerde. Früher, als es noch keine Mobiltelefone gab, lieferten diesen Beweis zwei Zeugen, die zum Zeitpunkt des Einwurfs der Beschwerde in den Briefkasten anwesend waren.

Welche Lehre können Anwälte oder Berater in Bezug auf solche Verwirkungsfristen daraus ziehen?

Organisieren Sie sich und warten Sie mit dem Verfassen einer Beschwerde nicht bis zur letzten Sekunde. Diese Art Stress ist der Gesundheit nicht besonders förderlich!

Oder melden Sie sich bei der Plattform Tiktok an und belegen Sie zuvor noch ein paar Videokurse. Wenn sich die Richter im Gerichtssaal schon Videos anschauen müssen, sollen sie wenigstens Ihre technischen Fähigkeiten und das schauspielerische Talent der Person, die den Umschlag in den gelben Briefkasten gleiten lässt, bewundern können.
 

Weitere Informationen als PDF:

6b_1247_2020_2021_11_04_T_f_14_48_03.pdf (bger.ch)

6b_1247_2020_2021_11_04_T_d_14_47_54.pdf (bger.ch)