Die Schuldanerkennung

Die Schuldanerkennung

Es ist für ein Unternehmen ärgerlich und sehr unangenehm, wenn ein Kunde die korrekt erbrachten Lieferungen oder Leistungen nicht innert der vereinbarten Frist bezahlt.

Bezahlt ein Kunde nicht und hält somit seinen Teil der Abmachung nicht ein, sollte er gemahnt werden. Bleibt diese Mahnung ohne Resultat, ist zuerst das Gespräch mit dem Schuldner zu suchen, denn die meisten Kunden sind erfahrungsgemäss zahlungswillig und die Verzögerungen sind ihnen oft peinlich. In diesen Fällen können ein längeres Zahlungsziel oder Teilzahlungen die Lösung sein. Eine solche Vereinbarung sollte schriftlich verfasst werden und eine Schuldanerkennung des säumigen Kunden beinhalten.

Die Schuldanerkennung ist eine einseitige Erklärung des Schuldners, in welcher er bestätigt, eine bestimmte Summe schuldig zu sein. Falls Ratenzahlungen vereinbart werden, sollte auch dies schriftlich festgehalten werden mit einer ausdrücklichen Anerkennung der Gesamtschuld. In jedem Falle sollten Schuldanerkennungen vom Schuldner datiert und unterzeichnet dem Gläubiger ausgehändigt werden.
 

Möglicher Inhalt einer Schuldanerkennung: 

Der Schuldner (Adresse einfügen) anerkennt, der Gläubigerin die Summe von CHF xxx gemäss nachfolgender Aufstellung zu schulden:

.....

Falls Ratenzahlungen vereinbart werden, zusätzlich: Der Schuldner sichert zu, diesen Betrag in x monatlichen Raten à je CHF xxx zu bezahlen, erstmals am Datum xx. Ist der Schuldner mit einer Rate mehr als einen Monat in Verzug, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig. Die Gläubigerin behält sich für diesen Fall die Einleitung rechtlicher Schritte vor.


Vorteil der Schuldanerkennung

Eine Zahlungsvereinbarung mit Schuldanerkennung fördert das Vertrauen und bietet dem Gläubiger eine höhere Sicherheit. Eine schriftliche Schuldanerkennung stellt überdies einen sogenannten provisorischen Rechtsöffnungstitel dar, welcher die gerichtliche Durchsetzung einer Forderung wesentlich erleichtern kann (Art. 82 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs; SchKG).

Ohne Schuldanerkennung muss der Gläubiger die Existenz seines Guthabens in einem ordentlichen Gerichtsverfahren nachweisen. Ist die Dokumentation nicht lückenlos, ist die Forderung möglicherweise zumindest teilweise oder ganz verloren. Die Stellung des Gläubigers mit einer Schuldanerkennung ist also wesentlich besser.

Wenn Sie also einem Kunden bei der Zahlungsfrist und den Konditionen entgegenkommen, sollten Sie unbedingt auf einer schriftlichen Schuldanerkennung beharren.