Die Unterschriftenregelung in der Unternehmung

In vielen Unternehmen unterzeichnen die Mitarbeitenden ihre Korrespondenz, ohne dass eine entsprechende Vollmacht im Handelsregister eingetragen ist. Oft ist man sich nicht bewusst, dass mit dieser gelebten Praxis, die Unternehmung auch von Sekretärinnen, Lagermitarbeitenden, ja unter Umständen sogar von Lehrlingen rechtsgültig verpflichtet werden kann. Viele Unterzeichner aber auch Firmenverantwortliche unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen, welche mit einer Unterschrift verbunden sind.

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BDO Newsletter Juni 2011