Newsletter Treuhand | März 2010
Newsletter Treuhand mit allen Themen als PDF:
Das per 1. Januar 2010 eingeführte neue Mehrwertsteuergesetz und die damit zusammenhängenden Umstellungsarbeiten beschäftigen die Steuerpflichtigen immer noch in hohem Masse. Die Detailbestimmungen wurden sehr spät auf der Homepage der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht. Wünschbar gewesen wäre ein zeitlicher Vorlauf von mindestens sechs Monaten.
Unternehmen mit weniger als CHF 5 Mio. Umsatz und einer Zahllast von weniger als CHF 100'000 können auf Anfang 2010 von der effektiven zur Saldosteuersatzmethode wechseln. Wir zeigen auf, welche Punkte bei einem Methodenwechsel beachtet werden müssen. Der Methodenwechsel kann bis 31. März 2010 vorgenommen werden.
Der Einkauf der Selbständigerwerbenden in die Pensionskasse dient der Verbesserung der Altersvorsorge, spart Steuern und vermindert gleichzeitig die AHV-Beiträge.
Per 1. Januar 2010 wurde die umstrittene Dumont-Praxis bei der Direkten Bundessteuer abgeschafft. Die Kantone haben eine Übergangsfrist bis Ende 2011, diese Regelung in das kantonale Recht zu übernehmen. Wir zeigen auf, was dies konkret bedeutet. Weiter stellen wir dar, wie der Liegenschaftsunterhalt von selbstbewohntem Wohneigentum geplant werden kann, um den optimalen Nutzen zu erzielen.
Wir wollen Sie mit dieser Publikation optimal unterstützen. Wir können allerdings – verständlicherweise - weder alle gesetzlichen Regelungen aufführen, noch alle zu beachtenden Details erläutern. Die nachfolgend aufgeführten Themen sind in Kurzform dargestellt. Wir wollen den Handlungsbedarf aufzeigen, damit Sie diese Punkte allenfalls vertiefter abklären können. Dabei sind immer auch die kantonalen Vorschriften zu beachten.

