Vertragsgestaltung, Leistungserbringung


Optimale Vertragsgestaltung bedeutet Risikominimierung unter Einbezug des Geschäftspartners.

Die Vertragsgestaltung beinhaltet die Aushandlung des Vertragsinhalts, des Preises und der Konditionen. Bei Kreditsicherung denkt man vielleicht zuerst nicht an die Vertragsgestaltung. Diese und die Vertragsabwicklung haben jedoch einen erheblichen Einfluss auf die Sicherung und Durchsetzung der Forderung.

Je nach Branche und Vertragsgegenstand kann ein Vertrag aus einem formlosen "einfachen Auftrag" bis zum mehrere hundert Seiten dicken Werkvertrag bestehen. Dazwischen gibt es eine ganze Spannbreite von Möglichkeiten. In der Regel - mit wenigen Ausnahmen - sind Verträge nach Schweizerischem Recht formlos (also ohne schriftliche Grundlage) gültig. Es ist aber abzuwägen, ob nicht in jedem Falle zumindest eine schriftliche und vom Kunden gegengezeichnete Auftragsbestätigung mehr Sicherheit schaffen kann, schon aus Beweisgründen.

Bei Vertragsanpassungen (z.B. zusätzliche Bestellungen, nachträgliche Änderungen am Vertragsgegenstand) ist immer ein schriftlicher Nachtrag zu erstellen und vom Kunden unterzeichnen zu lassen, sodass immer klar ist, was vereinbart wurde.

Zusätzlich lässt sich die Situation des Leistungserbringers weiter verbessern, wenn er alle erbrachten Leistungen bestmöglich und zeitnahe dokumentiert. Es empfiehlt sich, Abnahmeprotokolle, Empfangsbescheinigungen oder Rapporte zu erstellen und vom Kunden unterzeichnen zu lassen. Je nach Sachlage ist das Arbeitsergebnis fotografisch zu dokumentieren (z.B. Baufortschritt). Der Kunde sollte über den Arbeitsfortschritt, aber auch über bei der Auftragsabwicklung aufgetauchte Fragen und Probleme umgehend und angemessen informiert werden.

Eine weitere, heute wenig gebräuchliche Möglichkeit, seine Stellung gegenüber gewissen Kunden schon beim Vertragsabschluss zu verbessern, ist die Ausstellung eines Wechsels. Auch dazu mehr im nächsten Teil.


BDO Newsletter September 2011