Übersicht über die neuen Sozialversicherungsabzüge per 2011


Im Jahr 2011 stehen diverse Anpassungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen bevor. Es gibt Anpassungen, wie z.B. die neuen UVG-Abzüge (oft ist die SUVA der UVG-Versicherungsträger) oder Pensionskassenbeiträge, welche für einzelne Unternehmun-gen oder Personengruppen Gültigkeit haben. Folgende Neuerungen betreffen alle Un-ternehmungen in der Schweiz:

Löhne von Unselbständigerwerbenden

• Arbeitslosenversicherung (ALV, ordentlicher Beitrag): Beitrag von 2,2 %
  (bisher 2,0 %) auf einem Lohn bis CHF 126'000. Der ALV-Beitrag wird zu 50 %
  vom Arbeitnehmer und zu 50 % vom Arbeitgeber getragen.

• Arbeitslosenversicherung (ALV, Zusatzbeitrag): zuzügliches Solidaritätsprozent auf 
  Einkommensanteilen zwischen CHF 126'000 und CHF 315'000. Der ALV-
  Zusatzbeitrag wird zwischen den Sozialpartnern geteilt.

• Erwerbsersatz (EO): Beitrag von 0,5 Lohnprozenten (bisher 0,3 %).
  Der EO-Beitrag wird ebenfalls paritätisch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  aufgeteilt.

Üblicherweise werden die AHV, IV und EO-Abzüge in der Lohnabrechnung in einer Position ausgewiesen. Der "AHV/IV/EO-Abzug" beim Lohn steigt von 5,05 % im Jahr 2010 auf 5,15 % im Jahr 2011. Der ALV-Beitrag und der ALV-Solidaritätsbeitrag werden am besten jeweils in einer separaten Position dargestellt:

Lohnabrechnungsbeispiel Herr Huber, Lohn mit Solidaritätsprozent bei der ALV  

AHV bei Selbständigerwerbenden

• Bei Einkommen (Gewinn) über CHF 55'700 gilt ein Beitragssatz von 9,7 %
  (bisher 9,5 %)

• Die sinkende Beitragsskala gilt für Einkommen zwischen CHF 9'300 und
  CHF 55'700 (Details siehe Beilage)

• Der Mindestbeitrag bei der AHV beträgt neu CHF 475 pro Jahr

• Jahreseinkommen von Selbständigerwerbenden im Nebenerwerb bis CHF 2'300 sind nicht, respektive nur auf Verlangen beitragspflichtig

 

Ansätze betreffend Personalvorsorge 2011

Faltblatt der AHV "Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen"


BDO Newsletter Dezember 2010

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