Erhöhung der MWST-Sätze ab 1.1.2011
Ab dem 1. Januar 2011 werden die MWST-Sätze um maximal 0,4 Prozentpunkte angehoben:
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist weder das Rechnungsdatum noch das Zahlungsdatum, sondern vielmehr der Zeitpunkt der Lieferung oder der Zeitraum der Leistungserbringung.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Publikationen:
BDO Newsletter vom 16. September 2010
MWST Newsletter, 3/2010


