Saldosteuersätze

Was sind Saldosteuersätze?


Um Saldosteuersätze besser verstehen zu können, zuerst ein kurzer Blick auf die effektive Abrechnung: Bei der effektiven Abrechnung wird die Umsatzsteuer um die vom Steuerpflichtigen bezahlte Vorsteuer vermindert. Der Saldo, die sogenannte "Steuerzahllast" oder "Zahllast", wird an die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) bezahlt. Diese Methode führt dazu, dass immer der effektive Steuerbetrag an die ESTV abgeführt wird.

Als Alternative stellt die ESTV die "Saldosteuersatzmethode" zur Verfügung. Diese können nur Steuerpflichtige wählen, welche die unten aufgeführten Limiten nicht übersteigen. Da diese Beträge per 1. Januar 2010 angehoben wurden, steht die Methode neu einem erweiterten Kreis von Steuerpflichtigen zur Verfügung.

Unternehmungen, welche mittels dieser Methode abrechnen, müssen die Vorsteuern auf den Investitionen und Betriebsaufwendungen nicht berücksichtigen. Der Umsatz (inkl. Steuer) wird mit dem Saldosteuersatz der entsprechenden Branche multipliziert, um die Steuerzahllast direkt zu berechnen. Die Vorsteuer wird demnach pauschalisiert und ist im Abrechnungssatz implizit enthalten. Die Broschüre der ESTV zur Saldosteuersatzmethode können Sie mittels dem weiter unten aufgeführten Link einsehen. In der Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten vom 8. Dezember 2009 finden Sie die zur Anwendung kommenden Steuersätze ab 1. Januar 2010.

Ein Restaurant muss bspw. mit einem Saldosteuersatz von 5,0 % mit der ESTV abrechnen. Dem Gast wird die Leistung jedoch zum Normalsatz von 7.6 % in Rechnung gestellt. Demnach wird der Steuerpflichtige für die nicht abziehbaren Vorsteuern auf dem direkten Aufwand, dem Betriebsaufwand und den Investitionen mit 2,6 % pauschal "entschädigt" (wobei die Umsatzsteuer ins Hundert zu rechnen ist und der Steuerbetrag bei Anwendung der Saldosteuersatzmethode vom Hundert gerechnet wird).

Anwendung der Saldosteuer


Saldosteuersätze können bei einem Jahresumsatz bis CHF 5 Mio. bzw. einer Steuerzahllast von maximal CHF 100'000 pro Jahr angewendet werden (bisher lag die Limite bei CHF 3 Mio. oder einer Steuerzahllast von maximal CHF 60'000). Der Kreis der Unternehmungen, welche Saldosteuersätze anwenden können, wurde durch die Erhöhung der Limiten wesentlich grösser.

Die effektive Zahllast gemäss Buchhaltung ist nicht massgebend, sondern eine kalkulatorische Zahllast in Abhängigkeit des zur Anwendung gelangenden Saldosteuersatzes in Verbindung mit dem Umsatz. Die Umsatzlimiten für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode ab 1. Januar 2010 betragen:


Bisher galt eine Frist von fünf Jahren für den Wechsel von der effektiven Abrechnungs- zur Saldosteuersatzmethode und umgekehrt. Neu muss die Abrechnung mittels Saldosteuersatzmethode nur noch während eines Jahres angewandt werden, anschliessend ist der freiwillige Wechsel zur effektiven Abrechnung wieder möglich. Die einmal gewählte effektive Methode muss jedoch während dreier Jahre beibehalten werden. Die Gesuche betreffend Wechsel der Abrechnungsmethode per 1. Januar 2010 müssen bis 31. März 2010 bei der ESTV eingehen.

Was bedeutet dies in der Praxis?


Wenn ein Methodenwechsel möglich ist, sollte zuerst geprüft werden, was dies aus finanzieller Sicht bedeuten würde. Die Saldosteuersätze der ESTV sind so berechnet, dass die Zahllast in etwa und über alle Steuerpflichtigen gerechnet, gleich bleiben sollte. Im Einzelfall können erhebliche Mehr- oder Minderbelastungen durch einen Methodenwechsel ausgelöst werden.

Bei der Beurteilung darf jedoch nicht nur auf die Vergangenheit abgestellt werden. Auch die Zukunft (z.B. zukünftige Investitionen) sind zu berücksichtigen. Zudem sind auch die nicht rechenbaren Vor- und Nachteile miteinzubeziehen.


Vorteile bei der Abrechnung mit der Saldosteuersatzmethode

  • Die Buchhaltung wird ohne Mehrwertsteuer geführt. Es muss nicht mit jeder Buchung ein MWST-Code erfasst werden. Die Buchführung ist aus diesem Grunde einfacher.
  • Der Steuerpflichtige muss nicht quartalsweise, sondern nur semesterweise mit der ESTV abrechnen.
  • Der Eigenverbrauch ist mit der Anwendung von Saldosteuersätzen abgegolten.
  • Eine Prüfung durch die ESTV ist weniger wahrscheinlich, da die Fehlerquellen gering sind. Die potentiellen MWST-Risiken sind um den Vorsteuerbereich kleiner.


Nachteile bei der Abrechnung mit der Saldosteuersatzmethode

  • Je nach Sachlage kann die Anwendung von Saldosteuersätzen für das steuerpflichtige Unternehmen spürbar "teurer" sein, als die effektive Abrechnung mit der ESTV.
  • Die Vorsteuern, welche mit grossen Investitionen zusammenhängen, gehen für die Unternehmung verloren, da die Vorsteuern pauschalisiert sind.
  • Keine Entsteuerung von Leistungen im Ausland mittels Form. 1050
  • Bei Exporteuren fällt ein zusätzlicher Aufwand an, da alle Exporte mittels Form. 1050 einzeln zu deklarieren sind. Für gelegentliche Exporte mag das gehen, wenn die Ausfuhren jedoch ein gewisses Volumen übersteigen, ist die Saldosteuersatzmethode nicht zu empfehlen.
  • Bei Beginn der Steuerpflicht kann bei Anwendung der Saldosteuermethode die auf dem Warenlager, den Betriebsmitteln sowie den Anlagegütern lastende Steuer nicht angerechnet werden. Bei effektiver Abrechnung ist die Einlageentsteuerung jedoch möglich.


Diese Darstellung zur Abrechnung mit Saldosteuersätzen ist sehr gerafft. Es gibt im Einzelfall noch weitere Punkte, welche ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Die Tücke steckt, wie fast immer, im Detail.

Wenn Sie einen Methodenwechsel erwägen und Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Kundenpartner oder einen Berater einer Niederlassung in Ihrer Nähe.


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