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Kapitaleinlageprinzip versus Transponierung
Neue Praxis der ESTV
Von Transponierung spricht man im Zusammenhang mit der Überführung von Beteiligungsrechten aus dem Privatvermögen einer natürlichen Person in eine von dieser beherrschten Gesellschaft. Unter dem bisherigen Nennwertprinzip konnten die Steuerfolgen der Transponierung u.a. durch die sogenannte "Agio-Lösung" vermieden werden. Die über dem Nominalwert der eingebrachten Beteiligungsrechte liegenden Mehrwerte wurden dabei einem Reservenkonto gutgeschrieben.
Gemäss Kreisschreiben der ESTV qualifizieren die in der Zeit vom 01.01.1997 - 31.12.2010 durch Transponierungslösungen gebildeten Agios als übrige Reserven. Entgegen dem Wortlaut im Kreisschreiben hat die ESTV im September 2011 eine Praxisänderung kommuniziert. Neu wird die ESTV gemeldete Agios aus Transponierungsfällen als steuerliche Kapitaleinlagen akzeptieren und dies mittels Rückmeldung entsprechend bestätigen. Dies bedeutet aber nicht, dass die durch die damalige Agio-Lösung vermiedenen Steuerfolgen nicht doch noch eintreten. Die ESTV wird die Verbuchung in die Kapitaleinlagereserven der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung melden. Die kantonale Steuerverwaltung wird im Steuerjahr 2011, spätestens jedoch bei Rückzahlung der vermeintlich steuerfreien "Reserven aus Kapitaleinlagen", den entsprechenden Vermögensertrag beim aktuellen Aktionariat besteuern. Wir empfehlen daher, altrechtliche Transponierungsfälle vor der Meldung gegenüber der ESTV in Bezug auf die Steuerfolgen detailliert durch unsere Steuerexperten abklären zu lassen.

