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Handlungsbedarf
Im Wesentlichen gibt es bei Kapitalgesellschaften folgenden Handlungsbedarf:
1. Feststellen, ob Kapitaleinlagen bestehen.
Kapitaleinlagen aus der Zeitperiode vom 1.1.1997 bis 31.12.2010 können rückwirkend geltend gemacht werden.
2. Kapitaleinlagen korrekt in der Jahresrechnung 2010/2011 bzw. 2011 ausweisen
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen hat der Ausweis der Kapitaleinlage zwingend in der Handelsbilanz zu erfolgen. Die Kapitaleinlagen sind als separate Position in den gesetzlichen Reserven „Reserven aus Kapitaleinlagen“ zu verbuchen und entsprechend auszuweisen. Eine Umbuchung innerhalb der gesetzlichen Reserven kann ohne GV-Beschluss erfolgen, falls die Umbuchung aus dem Gewinnvortrag oder den freien Reserven erfolgt, ist ein GV-Beschluss jedoch erforderlich.
3. Fristgerechte und rechtsgenügliche Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Das Vorgehen wurde bereits im obenerwähnten BDO Newsletter beschrieben. Die in der Zeit vom 01.01.1997 - 31.12.2010 geäufneten Reserven aus Kapitaleinlagen sind der Eidg. Steuerverwaltung wie folgt zu melden:
- Detaillierter Nachweis der Kapitaleinlagereserven mittels Excel-Sheet der Eidg. Steuerverwaltung (www.estv.admin.ch);
- Vollständiges und unterzeichnetes Formular 170 (Bestandesmeldung);
- Dokumentation mit den entsprechenden Jahresrechnungen und weiteren Belegen
Die Reserven aus Kapitaleinlagen, die in der Zeit vom 01.01.1997 - 31.12.2010 geäufnet wurden, sind der ESTV zwingend bis spätestens 30 Tage nach Genehmigung der Jahresrechnung 2011 bzw. 2010/2011 durch die Generalversammlung zu melden.

