Bestätigung der gemeldeten Kapitaleinlagen durch die ESTV

Die ESTV wird die mittels Formular 170 bzw. Excel-Sheet gemeldeten Kapitaleinlagen prüfen und wie folgt bestätigen:

1. Die ESTV akzeptiert die gemeldeten Kapitaleinlagen vollständig. Mittels dieser Bestätigung können die Kapitaleinlagen steuerfrei ausgeschüttet werden.

2. Die ESTV akzeptiert die gemeldeten Kapitaleinlagen nicht (z.B. da diese bereits mit Verlusten verrechnet wurden). Es ist zu entscheiden, ob man bei der ESTV eine anfechtbare Verfügung beantragen will oder ob der Entscheid akzeptiert werden soll.

3. Die ESTV akzeptiert nur einen Teil der gemeldeten Kapitaleinlagen. Diesbezüglich kann auf das Vorgehen unter Ziffer 2 verwiesen werden. Alternativ kann gegenüber der ESTV ein Revers unterzeichnet werden, indem die Differenz festgehalten wird. Mittels Reverslösung besteht die Möglichkeit, dass zumindest die beidseitig akzeptierten Kapitaleinlagen steuerfrei ausgeschüttet werden können.


BDO Newsletter Dezember 2011