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Schlussfolgerungen
Alle Sicherungsmittel zielen darauf ab, die Stellung des Gläubigers gegenüber den anderen Parteien zu verbessern. Es empfiehlt sich, Sicherungsmittel, wo möglich und sinnvoll, generell zu einem Bestandteil der Geschäftspolitik zu machen und schon beim Vertragsabschluss einzuplanen und zu vereinbaren.
Sicherungsmittel, welche erst nachträglich vereinbart oder gewährt werden, wenn sich Zahlungsschwierigkeiten bereits abzeichnen, sind mit dem Risiko behaftet, im allfälligen Konkurs des Schuldners angefochten zu werden (sogenannte paulianische Anfechtung). Sind aufgrund der nachträglich bestellten Sicherheiten bereits Leistungen erfolgt, besteht im nachfolgenden Konkurs des Schuldners möglicherweise sogar die Pflicht zur Rückerstattung an die Konkursmasse.
Die meisten Sicherungsmittel sind nur in speziellen Situationen verwendbar: Das Bauhandwerkerpfandrecht steht beispielsweise nur Bauhandwerkern zur Verfügung; der Eigentumsvorbehalt ist bei Abzahlungsgeschäften von hochwertigen Gütern, z.B. Fahrzeugen, einsetzbar; beim Wechsel ist es unter Umständen schwierig, den Schuldner davon zu überzeugen, den Wechsel zu akzeptieren.
Bei vielen alltäglichen Situationen sind Sicherungsmittel entweder schlicht nicht verwendbar oder sie sind zu aufwändig und/oder zu teuer. Somit ist und bleiben die Prävention und ein professionelles Forderungsmanagement unverzichtbar. Wir haben diverse präventive Massnahmen und Best-Practice-Empfehlungen zum Forderungsmanagement im ersten Teil des Newsletters vom 26. September 2011 aufgeführt.
Lesen Sie mehr zum Thema "Forderungsmanagement" im BDO Newsletter vom 26. September 2011

