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Die Konventionalstrafe
Als Konventionalstrafe wird ein vertraglich bestimmter Betrag bezeichnet, welcher im Falle der nicht oder nicht richtigen Erfüllung des Vertrages der Gegenpartei bezahlt werden muss (z.B. weil eine Geheimhaltungspflicht verletzt oder ein Lieferungstermin nicht eingehalten worden ist). Die Konventionalstrafe ist eine spezifische Schadenersatzleistung, welche nicht vom Schadensnachweis abhängt. Sie ist geschuldet, wenn eine Partei lediglich die Vertragsverletzung nachweisen kann. Soll die Hauptleistung neben der Konventionalstrafe weiterhin geschuldet bleiben, muss dies im Vertrag ausdrücklich festgehalten werden, da sich sonst der die Konventionalstrafe bezahlende Vertragspartner aus seiner vertraglichen Leistungspflicht freikauft. Die Konventionalstrafe stellt somit kein echtes Sicherungsmittel einer geschuldeten Leistung dar, sondern eine Schadenersatzleistung. Ihre präventive Wirkung hat dennoch einen sicherungsähnlichen Charakter. Je nach Höhe der Vertragsstrafe wird die Gegenpartei allen Grund haben, sich umso mehr um die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu bemühen.

