- Home
- Unternehmen
- Kompetenzen
- Themen
- Sollen Liegenschaften privat oder in einer Kapitalgesellschaft gehalten werden?
- Lohn oder Dividende?
- Kapital oder Rente?
- Fristlose Kündigung
- Pauschalbesteuerung, Kapitaleinlageverfahren und Eigenmietwert
- BDO Newsletter | Februar 2012
- BDO Newsletter | Dezember 2011
- BDO Newsletter | November 2011
- BDO Newsletter | September 2011
- BDO Newsletter | Juni 2011
- BDO Newsletter | März 2011
- BDO Newsletter | Dezember 2010
- BDO Newsletter | September 2010
- BDO Newsletter | Juni 2010
- Berufliche Vorsorge
- BDO Newsletter | Mai 2010
- Newsletter Treuhand | März 2010
- Neues Mehrwertsteuer-gesetz
- Mehrwertsteuer (MWST)
- Karriere
- Medien
- Veranstaltungen
- Publikationen
- BDO Netzwerk
Akonto- oder Teilzahlungen, Reuegelder
Bei grösseren oder längerdauernden Aufträgen sind die Vereinbarung und der fristgerechte Abruf von Teilzahlungen zur Risikominderung, aber auch für die Aufrechterhaltung der Liquidität wichtig.
Vor der Erstellung eines speziellen Werks, welches nicht ohne weiteres an einen Dritten verkäuflich ist oder wenn für die Auftragsabwicklung spezielle Vorleistungen eingekauft werden müssen, ist die Vereinbarung einer Anzahlung bei Vertragsabschluss und Teilzahlungen nach Produktionsfortschritt empfehlenswert.
Vereinbarte Reuegelder, wie sie insbesondere im Immobilienhandel häufig sind, decken zumindest die Unkosten des Verkäufers, sollte der geplante Verkauf nicht zu Stande kommen. Der Käufer sichert sich dagegen durch die Leistung des Reuegelds das Kaufobjekt für eine gewisse Zeit.

