Akonto- oder Teilzahlungen, Reuegelder

Bei grösseren oder längerdauernden Aufträgen sind die Vereinbarung und der fristgerechte Abruf von Teilzahlungen zur Risikominderung, aber auch für die Aufrechterhaltung der Liquidität wichtig.

Vor der Erstellung eines speziellen Werks, welches nicht ohne weiteres an einen Dritten verkäuflich ist oder wenn für die Auftragsabwicklung spezielle Vorleistungen eingekauft werden müssen, ist die Vereinbarung einer Anzahlung bei Vertragsabschluss und Teilzahlungen nach Produktionsfortschritt empfehlenswert.

Vereinbarte Reuegelder, wie sie insbesondere im Immobilienhandel häufig sind, decken zumindest die Unkosten des Verkäufers, sollte der geplante Verkauf nicht zu Stande kommen. Der Käufer sichert sich dagegen durch die Leistung des Reuegelds das Kaufobjekt für eine gewisse Zeit.


BDO Newsletter November 2011