Akkreditiv

Rechtliche Sicht

Beim Akkreditiv (englisch: Letter of Credit oder L/C) handelt es sich um ein bedingtes Zahlungsversprechen der Bank eines Bestellers, in welchem diese sich gegenüber dem Lieferanten der Ware verpflichtet, bei Vorlage bestimmter Dokumente Zahlung zu leisten. Das Zahlungsversprechen der Bank ist rechtlich vom Grundgeschäft losgelöst und selbstständig neben dem Kauflieferungsvertrag einklagbar. Die Pflicht zur Leistung hängt von der Erfüllung bestimmter, in den Akkreditiv-Dokumenten festgehaltenen Bedingungen ab. Das Akkreditiv ist ein Instrument, welches überwiegend im Aussenhandel und nur gelegentlich auch im Binnenhandel zur Anwendung gelangt.

Der Käufer erhält durch diese Form der Abwicklung die Gewissheit, dass er nur zahlen muss, wenn der Verkäufer die bestellte Ware geliefert hat (z.B. auf dem Schiff verladen) und dies durch die Vorlage ordnungsgemässer Dokumente nachgewiesen werden kann. Der Verkäufer bekommt dagegen die Gewissheit, dass er nach Lieferung der Ware und nach Vorlage ordnungsgemässer Dokumente bei der avisierenden Bank den Verkaufserlös erhält.

Aus Sicht des Praktikers

Ein Akkreditiv ist eine Art "Zug-um-Zug-Geschäft" auf Distanz, welches in der Regel von der Bank des Exporteurs (eröffnende Bank) zu Gunsten ihres Kunden abgewickelt wird.

Falls man das Akkreditiv nicht sehr genau kennt, sollte man sich bezüglich Ausgestaltung von der Bank beraten lassen. Insbesondere die international tätigen Banken haben grosse Erfahrung bei der Abwicklung von Akkreditiven. Die präzise Einhaltung der im Akkreditiv festgehaltenen Bedingungen (oft: Handelsrechnung, Frachtrechnung, Lieferschein, Ursprungszeugnis, Transportdokumente wie z.B. Frachtbrief oder Seefrachtbrief, Versicherungsdokumente, allenfalls Pre-shipment-inspection-Zertifikat etc.) ist Voraussetzung für den Zahlungsausgleich.

Fazit

Für Exporteure ist ein Akkreditiv oft die einzige Möglichkeit, eine Exportlieferung mit überschaubaren Risiken abwickeln zu können.

Es versteht sich, dass die Abwicklung eines Akkreditivs relativ hohe Kosten mit sich bringt, welche bei der Offertstellung bereits berücksichtigt werden müssen. Die Kosten variieren je nach Ausgestaltung der Sicherheiten (z.B. irrevocable and confirmed L/C), der Vertragssumme und der Bonität der Gegenpartei.

Eines der Risiken besteht darin, dass es unter Umständen (z.B. bei Verzögerungen in der Produktion) nicht gelingt, die Dokumente fristgerecht und vollständig beibringen zu können. Falls die Bedingungen nicht buchstabengetreu erfüllt werden können, ist das unwiderrufliche Zahlungsversprechen der eröffnenden Bank hinfällig geworden. Allenfalls erklärt sich die Bank bereit, die "fehlerhaften Dokumente" auf "Inkassobasis" an die Bank des Importeurs weiterzuleiten. Es empfiehlt sich, die geforderten Dokumente bei der Eröffnung sehr sorgfältig zu prüfen und eine genügende zeitliche Sicherheitsmarge einzubauen.

Nun folgen einige Möglichkeiten, welche nicht zu den Sicherungsmitteln im engeren Sinne gehören, die Stellung des Gläubigers aber wesentlich verbessern können:


BDO Newsletter November 2011