Erhöhung der Mehrwertsteuersätze ab 1.1.2011 (Vorinformation)


Erhöhung der Mehrwertsteuersätze ab 1.1.2011 (Vorinformation)

Am 27. September 2009 haben Volk und Stände beschlossen, den Normalsatz bei der MWST um 0,4 % zu erhöhen, wobei mit dieser befristeten Zusatzfinanzierung der Fehlbetrag der Invalidenversicherung vermindert werden soll. Die Satzerhöhung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.


Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist der Zeitpunkt respektive der Zeit-raum der Leistungserbringung. Wird die Leistung teilweise vor und teilweise nach der Steuersatzerhöhung erbracht, so ist der auf die Zeit bis zum 31. Dezember 2010 entfallende Teil der Leistung zum alten Steuersatz und der auf die Zeit ab dem 1. Januar 2011 entfallende Teil zum neuen Satz steuerbar. Es empfiehlt sich somit, bei allen Rechnungen den Zeitpunkt der Leistungserbringung klar auszuweisen. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder das Zahlungsdatum sind irrelevant.

Bei Vorausrechnungen für Leistungen, welche im Jahre 2011 erbracht werden, kann bereits heute der neue Steuersatz in Rechnung gestellt werden. Bei periodischen Leis-tungen (bspw. ein Service-Abonnement für die Zeitperiode vom 1. August 2010 bis 31. Juli 2011) sind die Leistungen pro Rata temporis aufzuteilen. Die entsprechenden Rechnungen weisen also zwei Steuersätze auf. Die Leistung, welche auf das Jahr 2010 entfällt (also 5 Monate oder 5/12 der Gesamtsumme) wird mit 7,6 % und der Anteil, welcher ab 1. Januar 2011 geleistet wird (7 Monate bzw. 7/12 der Gesamtsumme), wird mit 8,0 % an den Kunden verrechnet.

Die ESTV wendet erstmalig ein völlig neues System für die Umstellung auf die höheren Steuersätze an. In den Abrechnungsformularen ab dem 3. Quartal 2010 können nebst den zu den alten Steuersätzen zu versteuernden Leistungen auch schon die zu den neuen Steuersätzen zu versteuernden Leistungen deklariert werden. Auf das aus den früheren Steuersatzerhöhungen bekannte Berichtigungsformular kann somit verzichtet werden.


Anpassung der Buchhaltung

Die MWST-Codetabelle ist mit Vorteil in den nächsten Wochen mit den neuen Sätzen zu ergänzen, damit die Buchhaltung bereit ist, wenn die ersten Fakturen mit den neuen Sätzen auftauchen werden. Es ist damit zu rechnen, dass vereinzelte Lieferantenrechnungen für periodische Leistungen schon bald die neuen Steuersätze ausweisen werden.

In der Übergangsperiode vom 3. Quartal 2010 bis 2. Quartal 2011 müssen somit die alten und die neuen Mehrwertsteuersätze parallel verarbeitet werden können.

Je nach Organisation der Buchhaltung, müssen im Kontenplan allenfalls neue Konti eröffnet werden.

Übergangsbestimmungen für das erste Semester 2010


Auf den Abrechnungsformularen bis zum 30. Juni 2010 können die Leistungen nur zu den alten Steuersätzen (7,6 %, 3,6 % sowie 2,4 %) deklariert werden. Leistungen, welche also bereits zu den neuen Steuersätzen (8 %, 3,8 % sowie 2,5 %) fakturiert wurden und abgerechnet werden müssen, sind noch zu den alten Steuersätzen zu deklarieren. Die notwendige Berichtigung auf die neuen Steuersätze hat in der frühestmöglichen Abrechnung ab dem 1. Juli 2010 zu erfolgen.
  

Deklaration des Umsatzes beim Verlagshaus

Das Verlagshaus deklariert den Umsatz exkl. MWST. Im 2. Quartal 2010 wird ein Umsatz von CHF 600 unter Ziffer 310 (Umsatz mit 2,4 %) deklariert. In der Abrechnung für das dritte Quartal 2010 muss das Verlagshaus die Steuer auf dem Teil der Leistung, die auf die Zeit nach dem 31. Dezember 2010 entfällt, entsprechend berichtigen. Die Deklaration erfolgt wie folgt:
  

Die Details der notwendigen Berichtigungen sind am besten ausserbuchhalterisch (Excel-Tabelle) festzuhalten.


Vorsteuerrückerstattung beim Abonnenten

Der Abonnent kann, nach Anpassung der Codetabelle in der Buchhaltung, die in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer vollumfänglich geltend machen. Bei der Vorsteuer wird der Steuersatz in der Deklaration nicht aufgeführt und somit wird nicht unterschieden, ob es sich um Vorsteuer handelt, welche zu den alten resp. den neuen Steuersätzen in Rechnung gestellt wurde.

Wir werden in einer späteren Nummer detailliert auf die Satzerhöhung eingehen und aufzeigen, wie die Umstellung am einfachsten bewerkstelligt werden kann.

Neues Abrechnungsformular 3. Quartal 2010 (effektive Abrechnung)

Neues Abrechnungsformular 2. Semester 2010 (Saldosteuersatzmethode)






  


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BDO Newsletter | Mai 2010