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Finalisierung der MWST-Abrechnung
Das seit dem 1. Januar 2010 geltende MWST-Gesetz verpflichtet die Steuerpflichtigen, ihre MWST-Abrechnungen mit ihrem Jahresabschluss abzugleichen und festgestellte Mängel zu korrigieren (sogenannte Finalisierung). Die festgestellten Mängel sind der Eidg. Steuerverwaltung spätestens in derjenigen Abrechnungsperiode zu melden, in die der 180. Tag nach Abschluss des Geschäftsjahres fällt. Falls das Geschäfts- und Kalenderjahr identisch sind, hat die Meldung bis spätestens Ende Juni 2011 zu erfolgen. Wie kann diese Aufgabe angepackt werden?
Die Korrektur der festgestellten Mängel muss getrennt von den ordentlichen Abrechnungen erfolgen. Zu diesem Zweck hat die Eidg. Steuerverwaltung spezielle Berichtigungsformulare entwickelt, die über Internet abrufbar sind (Formular Nr. 0550 effektive Abrechnungsmethode resp. Nr. 0551 Saldo /Pauschalsteuersatzmethode).
