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Die privilegierte Besteuerung von Dividenden in der Schweiz
Bis vor wenigen Jahren waren Dividendenausschüttungen bei kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften in der Schweiz eher selten. Die Gewinne wurden im Normalfall thesauriert, das heisst in der Unternehmung zurückbehalten. Der Grund dafür liegt in der sogenannten "wirtschaftlichen Doppelbelastung". Die Gewinne werden zuerst bei der Unternehmung besteuert. Bei Ausschüttung von Dividenden ist zusätzlich die Einkommenssteuer geschuldet. Aus wirtschaftlicher Sicht wird dasselbe Steuersubstrat somit doppelt belastet.
Die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung steht im Zentrum der Unter-nehmenssteuerreform II. Die wirtschaftliche Doppelbelastung wird zwar nicht abgeschafft, jedoch wesentlich gemildert.
