Akonto-Rechnungen bei der MWST

Viele Akonto-Rechnungen werden in der Praxis falsch ausgestellt. Die Belegersteller sind sich dessen aber nicht bewusst. Richtig und falsch liegen denn auch nahe beieinander. Wie sehen richtig und falsch adressierte Akonto-Rechnungen aus?
  

Der Grund, warum die vorstehend dargestellte Rechnung falsch ist, liegt in der erwähnten Praxis der ESTV, wonach MWST, welche auf Rechnungen ausgewiesen wird, immer abzuliefern ist. Dies auch dann, wenn die MWST zu Unrecht in Rechnung gestellt wurde. Vorliegend wurde bei der falschen Rechnungsstellung eine MWST von insgesamt CHF 1'672 auf beiden Rechnungen zusammen ausgewiesen statt der tatsächlich geschuldeten und auch an die ESTV abgeführten Steuer von CHF 912.

Falsch erstellte Akonto-Rechnungen sind im betrieblichen Alltag recht häufig anzutreffen. Der Grund liegt darin, dass der Rechnungssteller auf die Zahlbeträge fokussiert ist (welche bei beiden Abwicklungen identisch sind) und nicht auf die ausgewiesene Umsatzsteuer.

Auch in diesem Fall besteht ein Risiko, anlässlich einer MWST-Revision, da die ESTV die tatsächlich auf den Rechnungen ausgewiesene Steuer einfordern könnte. Es empfiehlt sich deshalb, bei Akonto- und Schlussrechnungen einen Mehrfachausweis der gleichen Steuer zu vermeiden.
  


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BDO Newsletter | Juni 2010