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Das Kapitaleinlageprinzip
Das Kapitaleinlageprinzip ist eine der gesetzlichen Bestimmungen, welche auf nationaler und kantonaler Ebene am 1. Januar 2011 im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II (Bundesgesetzes über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen) in Kraft tritt.
Die Einführung des Kapitaleinlageprinzips ist eine grosse Chance für Unternehmer.
Um diese wahrnehmen zu können, ist allerdings eine einmalige Überprüfung der Buchhaltung und eine Umstellung der Verbuchungspraxis erforderlich. Kapitaleinlagen müssen der Eidg. Steuerverwaltung ESTV fristgerecht gemeldet werden. Das entsprechende Kreisschreiben der ESTV mit den Details wurde am 9. Dezember 2010 veröffentlicht. In der Praxis gibt es unterschiedlichste Konstellationen und Fragestellungen. Wir stellen im untenstehenden Dokument die wichtigsten Punkte in Kurzform dar:

