Strafrechtliche Bestimmungen

Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht kann strafrechtliche Folgen haben. In der Regel werden solche Sachverhalte beim Konkurs einer Unternehmung festgestellt, da oft erst dann ein Schaden für die Gläubiger entsteht.

Im Rahmen der sogenannten „Editionspflicht“ müssen alle aufbewahrungspflichtigen Unterlagen innert der Verjährungsfrist in rechtsgenüglichem Zustand dem Richter vorgelegt werden können (Art. 963 OR). Folgende Bestimmungen aus dem Strafgesetzbuch können u.a. relevant sein:

  • Unterlassung der Buchführung, Art. 166 StGB
  • Urkundenunterdrückung, Art. 254 StGB
  • Ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher, Art. 325 StGB

BDO Newsletter Dezember 2011