Risikobeurteilung

Die unternehmerische Tätigkeit setzt zwangsläufig die Auseinandersetzung und den Umgang mit Risiken voraus. Erfolgreiche Unternehmer nehmen Risiken nicht einfach hin, sondern "managen" die Risiken. Risiken beherrschen heisst erstens präventiv wirken und zweitens Massnahmen vorsehen für den Fall deren Eintretens.

Im ständigen Wandel der Umwelt ist das Erkennen und Hinterfragen möglicher Gefahren sehr anspruchsvoll. Die wesentlichen Fragen lauten: Welchen Risiken sind wir ausgesetzt? Wie bedrohend sind sie für uns und welche Tragweite können Schäden einnehmen?

Die Anpassung des Obligationenrechts im Zusammenhang mit der Neuregelung des Revisionsrechts führt dazu, dass im Anhang der Jahresrechnung künftig Angaben zur Risikobeurteilung erfolgen müssen. Diese Regelung gilt nur für Aktiengesellschaften und GmbH's, aber unabhängig von deren Grösse. Somit müssen auch die vielen Kleingesellschaften in der Schweiz diese Forderung erfüllen. Da der Anhang als Ganzes Prüfungsgegenstand darstellt, sind auch diese Angaben von der Revisionsstelle zu prüfen.

Der Gesetzgeber will zum Schutz öffentlicher Interessen sicherstellen, dass die Risiken im Geschäftsumfeld regelmässig beobachtet und analysiert werden. Der Verwaltungsrat muss sich zukunftsbezogen und systematisch Gedanken über die mit seinem Geschäft verbundenen Risiken machen.

Weitere Angaben entnehmen Sie unserem Flyer "Risikobeurteilung als neues gesetzliches Erfordernis".

Kontaktperson

Nay

Martin Nay
Leiter Produktbereich Wirtschaftsprüfung
Telefon: ++41 44 444 37 04
E-Mail: martin.nay[at]bdo.ch

Publikationen zum Thema