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Prüfungen nach speziellen Gesetzen
Die Sicherheit von Eigenkapitaleinlagen bzw. der Gläubigerschutz hat in der Schweiz einen besonderen Stellenwert. Deshalb bestehen verschiedene Vorschriften im Zusammenhang mit Eigenkapitaltransaktionen. Als Berater unterstützen wir Sie bei diesen Kapitalbeschaffungs- und Umstrukturierungsformen. In interdisziplinären Teams (Betriebswirtschafter, Steuer- und Rechtsspezialisten) zeigen wir Ihnen auf, welche Möglichkeiten bestehen und welche Vor- und Nachteile die einzelnen Varianten haben.
Als Wirtschaftsprüfer prüfen wir die Transaktion und geben Ihnen die Sicherheit, dass die Transaktionen dem Gesetz und allfälligen weiteren anwendbaren Normen von Regulatoren (z.B. SWX) entsprechen und sorgen dafür, dass Sie die notwendigen Eintragungen erlangen bzw. Zulassungen erhalten.
Gründungs- und Kapitalerhöhungsprüfung bei
- Sacheinlage
- Sachübernahme / beabsichtigter Sachübernahme
- Liberierung durch Verrechnung
- Gründervorteilen
- Bedingter Kapitalerhöhung
Fusionsgesetz
Das Fusionsgesetz regelt verschiedene Umstrukturierungsformen, welche in der Wirtschaft regelmässig vorkommen:
- Fusion
- Spaltung
- Umwandlung
- Vermögensübertragung
Kapitalherabsetzungsprüfung
Das Gesetz sieht zwei Arten von Kapitalherabsetzungen vor:
- Kapitalherabsetzung mit Mittelfreigabe
Bei dieser Form der Kapitalherabsetzung fliesst bisher haftendes Eigenkapital an die Anteilseigner zurück. Diese Form untersteht strengen Auflagen. - Kapitalherabsetzung ohne Mittelfreigabe
Diese Form wird in der Regel im Rahmen von Sanierungen angewendet, indem bereits eingetretene Verluste mit Eigenkapital verrechnet werden. Den Anteilseignern fliesst kein haftendes Kapital zurück. Die Auflagen sind weniger streng.
Kontaktperson
Martin NayLeiter Produktbereich Wirtschaftsprüfung
Telefon: ++41 44 444 37 04
E-Mail: martin.nay[at]bdo.ch
