Internes Kontrollsystem (IKS)

Unter IKS versteht man die Gesamtheit der internen Kontrollmassnahmen, welche dazu beitragen, die folgenden wichtigen Aufgaben in der Unternehmung zu erfüllen:

  • das Erreichen der Unternehmensziele
  • das Sicherstellen von effizienten, sicheren Prozessen
  • das Verhindern von Fehlern und Unregelmässigkeiten (absichtliche oder unabsichtliche)


Grosse Unternehmen verfügen in der Regel über ein gut ausgebautes IKS: Das neue Revisionsrecht (in Kraft seit Beginn des Jahres 2008) verlangt, dass bei Publikumsgesellschaften und volkswirtschaftlich bedeutenden Unternehmen*) das Interne Kontrollsystem (IKS) geprüft wird.

Das Gesetz schreibt kein bestimmtes System vor. Es gilt der Grundsatz, dass das IKS den spezifischen Gegebenheiten der Unternehmung anzupassen ist. Die Minimalanforderung ist, dass jene Prozesse dokumentiert und "gelebt" werden, die letztlich in die finanzielle Berichterstattung münden.

Mittelgrosse Unternehmen verfügen allenfalls noch nicht über ein ausgebautes IKS oder dieses ist ungenügend. Für die meisten von ihnen ist die Einführung eines umfassenden Frameworks (z. Bsp. das international bekannte COSO-System) zu aufwändig bzw. nicht verhältnismässig. Deshalb hat BDO das Modell "IKS für KMU" entwickelt.

Dieses entspricht folgenden Anforderungen:

  • Erzeugen eines Nutzens für das Unternehmen (effizientere, sicherere Finanzprozesse, Vermeidung von Fehlern)
  • Erfüllung der gesetzlichen Ansprüche
  • möglichst einfache Ausgestaltung betreffend Aufbau, Dokumentation und Pflege


Weitere Angaben entnehmen Sie unserem Flyer "IKS für MU"

* volkswirtschaftlich bedeutend ist eine Organisation, wenn sie CHF 20 Mio. Umsatz, CHF 10 Mio. Bilanzsumme und 50 Mitarbeitende überschreitet (zwei von drei Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren)

Kontaktperson

Martin Nay

Leiter Produktbereich Wirtschaftsprüfung


Telefon: ++41 44 444 37 04
E-Mail: martin.nay[at]bdo.ch

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