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Grenzüberschreitende Steuerberatung
Internationale Geschäftsaktivitäten sind heute alltäglich. Weltweite Bestrebungen zum Abbau von Handelshemmnissen vereinfachen den Geschäftsverkehr merklich. Die Steuergesetzgebung hingegen vermag das Deregulierungs-Tempo nicht mitzuhalten. Was nichts anderes bedeutet, als dass jedes Land weiterhin seine eigenen Steuergesetze hat. Als Folge davon treten bereits beim Import oder Export von Gütern oder Leistungen steuerrechtliche Fragen auf, die genauestens geprüft werden müssen. Viele steuerrelevante Vorgänge mit anderen Staaten werden in komplexen bilateralen Vertragswerken (Doppelbesteuerungsabkommen) geregelt. Wenn eine Unternehmung ihre Aktivitäten ins Ausland ausweitet und grenzüberschreitende Strukturen schafft, vervielfacht sie gleichzeitig die steuerlichen Aufgabenstellungen. Fragen etwa nach der optimalen Gewinnrückführung, nach den richtigen internen Verrechnungspreisen oder nach den korrekten sozialversicherungsrechtlichen Abgaben müssen beantwortet und mit den lokalen Steuerbehörden abgestimmt werden. Auch hier können international versierte Steuerberater wesentlich dazu beitragen, dass kein teures Lehrgeld bezahlt werden muss. Dank dem weltweiten BDO-Netzwerk verfügen unsere Steuerberater überall über qualifizierte Ansprechpersonen.
Unsere Dienstleistungen:
- Planung von grenzüberschreitenden Unternehmensstrukturen
- Steueroptimierte Finanzierngsstrukturen
- Gestaltung von grenzüberschreitenden Lieferungen und Dienstleistungen (Umsatzsteuer- und Zoll)
- Gestaltung von Verrechnungspreisen im Konzernverhältnis
- Mitarbeitertransfer
