Dienstleistungen

Wirtschaftsprüfung von Banken und Wertpapierhändlern (als von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)

Banken und Wertpapierhändler unterstehen der Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), die einen Teil ihrer Aufsichtsaufgaben an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften delegiert. BDO AG ist berechtigt, als Wirtschaftsprüferin für Banken und Wertpapierhändler zu agieren.

Interne Revision von Banken und Wertpapierhändlern

Die Organisation der Aktivitäten von Banken und Wertpapierhändlern erfordert eine interne Wirtschaftsprüfungsstelle. Unter Umständen kann es angemessen sein, diese Funktion an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu delegieren, anstatt die entsprechenden Kompetenzen innerhalb des Unternehmens aufzubauen. BDO ist eine durch die FINMA anerkannte Revisorin und verfügt über fundierte Kenntnisse des Finanzwesens. Wir sind dadurch in der Lage, Ihnen auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Dienstleistungen anzubieten.

Wirtschaftsprüfung kollektiver Anlageformen (Anlagefonds, etc.)

Kollektive Anlageformen unterstehen prinzipiell der Aufsicht der FINMA. Dazu gehören hauptsächlich:

  • Anlagefonds
  • Fondsleitung
  • Investmentgesellschaft mit variablem Grundkapital oder offene Investmentgesellschaft
  • Kommanditanlagegesellschaft

BDO AG ist berechtigt, als Wirtschaftsprüferin für Produkte zu agieren, die der Aufsicht der FINMA unterstehen.

Wirtschaftsprüfung von Spielbanken

Zur Ausübung ihrer Aktivitäten brachen Spielbanken eine Bewilligung der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK). Im Rahmen des Aufsichtssystems delegiert die ESBK die Überprüfung der Spielbanken an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. BDO AG ist berechtigt, als Wirtschaftsprüferin für Spielbanken zu agieren.

Wirtschaftsprüfung von Vermögensverwaltern/Finanzintermediären

Finanzintermediäre unterstehen der Aufsicht der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei, die Überwachungsaufgaben teilweise an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften delegiert. BDO AG ist berechtigt, als Wirtschaftsprüferin für Finanzintermediäre zu agieren.

Wirtschaftsprüfung von Versicherungsgesellschaften

Private Versicherungsgesellschaften unterstehen der Aufsicht des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV). Überwachungsaufgaben werden an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften delegiert. BDO AG ist berechtigt, als Wirtschaftsprüferin für Versicherungsgesellschaften zu agieren.

Prüfung von Vorkehrungen gegen Geldwäscherei (SRO-Mitglieder)

Dem Geldwäschereigesetz unterliegende Finanzintermediäre gehören üblicherweise einer Selbstregulierungsorganisation an, die zu überprüfen hat, ob die durch die angeschlossenen Unternehmen getroffenen Vorkehrungen gegen die Geldwäscherei eingehalten werden. BDO AG ist berechtigt, als Wirtschaftsprüferin für Finanzintermediäre zu agieren.

Durch die Übernahmekommission angeordnete Wirtschaftsprüfung (Fairness Opinions und Prüfung von Übernahmeangeboten)

Unternehmensspaltungen oder -fusionen erfordern die Erstellung spezifischer Evaluationsberichte für eine umfassende Bewertung des Unternehmens, bestimmter Geschäftsbereiche oder spezifischer Positionen in der Jahresrechnung. BDO AG verfügt über die nötigen Kompetenzen, um Ihnen Dienstleistungen in diesem Bereich anzubieten.

Untersuchungs- und Liquidationsmandate

Die EBK kann unter gewissen Umständen für besondere Aufgaben einen Untersuchungsbeauftragten einsetzen. BDO AG ist berechtigt, als Untersuchungsbeauftragte zu agieren.

Beratung, Wahrnehmung von Spezialaufgaben sowie Ausbildungskurse für Banken, Handelsunternehmen und Dienstleistungsanbieter

BDO bietet auf zahlreichen Gebieten spezialisierte Dienstleistungen an, insbesondere:

  • Begleitung im Rahmen eines Bewilligungsantrags an die EBK
  • Due Diligence / Evaluation von Banken und Handelsunternehmen
  • Evaluation des internen Kontrollsystems
  • Ausarbeitung interner Richtlinien
  • Juristische oder ausserjuristische Expertisen im Finanzbereich
  • Compliance-Prüfungen, etc.